Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Fünf-Prozent-Hürde für die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein aufgehoben. Bündnis90/Die Grünen und die Linke hatten dagegen geklagt. In Hamburg hatte 2004 der Volksentscheid für ein neues Wahlrecht die Fünf-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen aufgehoben. Die CDU-Mehrheit hat diese bei der Änderung des Volkswahlrechtes jedoch wieder eingeführt. Vom Hamburger Verfassungsgericht wurde dies nicht beanstandet und der Bürgerschaft einen Ermessensspielraum in dieser Frage eingeräumt.
Die anders lautende Entscheidung für Schleswig-Holstein hat somit keinerlei unmittelbaren Auswirkungen auf Hamburg. Auch in anderen Bundesländern, wie in NRW und Mecklenburg-Vorpommern, haben die Verfassungsgerichte die Fünf-Prozent-Hürde für die Kommunalwahlen bereits aufgehoben.
In Hamburg ist ein Kippen der Fünf-Prozent-Hürde eher unwahrscheinlich, erläutert Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Die Karlsruher Entscheidung macht zwar deutlich, dass Fünf-Prozent-Hürden bei Kommunalwahlen nicht mehr als bloßes Bollwerk gegen eine angebliche Funktionsbeeinträchtigung der Kommunalparlamente herhalten können. Die Hamburger CDU hat das leider immer noch nicht begriffen.“ Für Hamburg sei dieser Streit aber eher akademisch.
Müller weist nämlich darauf hin, dass aufgrund der zahlreichen Eingriffe der CDU in das Volkswahlrecht die Fünf-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen de facto ohnehin wirkungslos sei: Zwar habe die CDU die Hürde für Parteien, die für die Bezirksversammlungen antreten, wieder eingeführt. Durch die CDU-Ausgestaltung der Bezirkswahlkreise wurde aber bewirkt, dass einzelne Wahlkreiskandidaten bereits mit zwei bis drei Prozent der Stimmen in die Bezirksversammlung einziehen können. Denn für sie gilt die Fünf-Prozent-Hürde nicht. Damit wird die Fünf-Prozent-Hürde umgangen und die Bezirksversammlungen könnten neben den Abgeordneten der Parteien weitere, fraktionslose Abgeordnete haben.
Müller: „Offenbar hat die CDU sich bei ihren zahlreichen Wahlrechts-Manipulationen selbst ein Bein gestellt. Es ist kaum vorstellbar, dass die Union Einzelbewerbern den Einzug ohne die Fünf-Prozent-Hürde gewähren wollte.“