Ein Sozialdemokrat hat ein ganzes Land verändert: Mit seinem hartnäckigen Kampf gegen das Vergessen prägte der Staatsanwalt Fritz Bauer in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts die junge Bundesrepublik.
Bauer holte die Nazi-Verbrechen ans Licht der Öffentlichkeit, brachte Adolf Eichmann zur Strecke und initiierte eines der wichtigsten Strafverfahren der Nachkriegsgeschichte. Mit dem Film „Der Staat gegen Fritz Bauer“ kommt jetzt ein fesselndes Porträt über den charismatischen Sozialdemokraten in die Kinos.
Fritz Bauer wurde 1903 in Stuttgart als Sohn jüdischer Eltern geboren. Nach seinem Jurastudium und der Promotion wurde er 1928 Gerichtsassessor in seiner Heimatstadt und schon zwei Jahre später jüngster Amtsrichter im Deutschen Reich. Doch nach der Planung eines Generalstreiks gegen die Machtübergabe an die Nationalsozialisten wurde der Sozialdemokrat 1933 von der Gestapo verhaftet, aus dem Staatsdienst entlassen und acht Monate lang im Konzentrationslager Heuberg inhaftiert. 1936 floh er nach Dänemark; sieben Jahre später, als die deutschen Besatzer mit der Deportation der dänischen Juden begannen, gelang ihm die Flucht nach Schweden. Er kehrte 1949 nach Deutschland zurück, wurde im darauffolgenden Jahr Generalstaatsanwalt in Braunschweig und 1956 hessischer Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main – ein Amt, das er bis zu seinem Tod 1968 ausübte. Bis heute geben die Umstände seines Todes Rätsel auf.
Menschlich, intellektuell, mit viel Herz und Güte
Fritz Bauer gehörte zu jenen politischen Emigrantinnen und Emigranten, die nach dem Zweiten Weltkrieg in ihre zerstörte Heimat zurückkehrten, um dort einen neuen demokratischen Rechtsstaat aufzubauen. Unermüdlich vertrat der leidenschaftliche Humanist, Moralist und Patriot seine Ansichten in Büchern, Artikeln oder Talkshows. Er wollte die Deutschen zu besseren Menschen erziehen und so das Land grundlegend verändern. Er mahnte umfassende Reformen an und forderte beispielsweise ein humaneres Straf- und Strafvollzugsrecht. Resozialisierung war ihm wichtiger als Bestrafung. Viele seiner Ideen mögen erscheinen uns heute ganz selbstverständlich – doch in der Adenauer-Ära waren sie revolutionär.
Vor allem aber kämpfte Bauer so beharrlich wie kein anderer darum, Verbrechen des Nazi-Regimes vor Gericht zu bringen. Ein schwieriges Unterfangen: Viele ehemalige NS-Richter und -Staatsanwälte waren längst wieder in Amt und Würden – und hatten kein Interesse daran, Gräueltaten der Hitler-Zeit zu verfolgen und zu ahnden. Der christdemokratische Bundeskanzler Adenauer selbst hatte die Devise ausgegeben, es müsse endlich ein „Schlussstrich“ unter die Vergangenheit gezogen werden. Bauer erklärte indes, es gehe ihm nicht primär um eine schreckliche Vergangenheit, sondern um eine bessere Zukunft. Er verstand die NS-Verfahren als Selbstaufklärung der deutschen Gesellschaft: „Bewältigung unserer Vergangenheit heißt Gerichtstag halten über uns selbst, Gerichtstag über die gefährlichen Faktoren in unserer Geschichte, nicht zuletzt über alles, was hier inhuman war“, schrieb Bauer 1962 in einem Vortrag.
Ehre der Widerstandskämpfer wiederhergestellt
Schon mit seinem ersten großen Fall als Generalstaatsanwalt sorgte der Sozialdemokrat landesweit für Furore. 1952 klagte er den Rechtsextremisten Otto Ernst Remer wegen übler Nachrede an. Remer hatte bei einem Wahlkampfauftritt behauptet, Stauffenberg und die anderen Widerständler vom 20. Juli 1944 seien Landesverräter gewesen, weil sie ihren soldatischen Schwur auf Hitler gebrochen hätten. Bauer hingegen argumentierte in seinem Plädoyer, ein solcher Eid sei unzulässig gewesen und habe deshalb gar nicht gebrochen werden können. Seine Ausführungen gipfelten in dem Satz: „Ein Unrechtsstaat, der täglich Zehntausende Morde begeht, berechtigt jedermann zur Notwehr.“ Damit trat Bauer der häufig vorgebrachten Ausrede vieler NS-Täter entgegen, sie hätten bloß pflichtgemäß Befehle befolgt. Die Richter schlossen sich Bauers Argumentation an und verurteilten Remer zu drei Monaten Haft. Durch dieses spektakuläre Urteil wurden die viel geschmähten Hitler-Attentäter offiziell rehabilitiert – und zum ersten Mal stellte ein deutsches Gericht klipp und klar fest, das Hitler-Regime sei „kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat“ gewesen.
Aufklärung statt Vergeltung
In seinem Bestreben, Schlüsselfiguren dieses Unrechtsstaates juristisch zur Rechenschaft zu ziehen, heftete sich Fritz Bauer auch an die Fersen von Adolf Eichmann. Der ehemalige SS-Obersturmbannführer hatte im Dritten Reich die Massendeportation der Juden organisiert und war damit mitverantwortlich für den Genozid, den die Nazis euphemistisch „Endlösung“ nannten. 1957 bekam Bauer einen Brief des jüdischen Emigranten Lothar Hermann aus Argentinien, in dem dieser mitteilte, er wisse genau, wo sich Eichmann versteckt halte. Hermanns Tochter habe sich ausgerechnet mit Eichmanns Sohn angefreundet. Bauer war so klug, diese Information nicht an die deutschen Behörden weiterzugeben. Zu oft hatte er erleben müssen, wie flüchtige Nazis durch alte Kameraden in der Polizei oder der Justiz vor ihrer Festnahme gewarnt wurden.
Stattdessen informierte er den israelischen Geheimdienst Mossad – und seinen SPD-Parteigenossen, den hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn. Um seine Gegner in Sicherheit zu wiegen, lancierte Bauer Zeitungsmeldungen, wonach man Eichmann in Kuwait aufgespürt habe. So gelang es dem Mossad schließlich, Eichmann festzusetzen und nach Israel zu entführen. Bauer hielt bis zu seinem Tod geheim, dass er den maßgeblichen Hinweis zu Eichmanns Ergreifung gegeben hatte. Seine Hoffnung, Eichmann in Frankfurt am Main vor Gericht stellen zu können, blieb allerdings unerfüllt: Bauers Antrag, die Bundesregierung möge sich um Eichmanns Auslieferung bemühen, wurde abgelehnt.
Auschwitz-Prozess: Aufklärung der Gräueltaten
Doch mit dem aufsehenerregenden Eichmann-Prozess in Jerusalem 1961 war ein Anfang gemacht. Und Fritz Bauer gab seinen Plan nicht auf, NS-Gewaltverbrecher vor einem deutschen Gericht anzuklagen. Mit dem großen Frankfurter Auschwitz-Prozess gegen 21 Ex-Angehörige der SS-Besatzung des Konzentrations- und Vernichtungslagers gelang Bauer sein größter Coup. Das entscheidende Beweisstück lieferte ihm Thomas Gnielka, ein Redakteur der Frankfurter Rundschau, der sich mit einer Artikelserie über alte Nazis auf neuen Posten einen Namen gemacht hatte. Dem Journalisten waren ein paar Aktenblätter zugespielt worden, die ein Holocaust-Überlebender in den Trümmern des Breslauer SS- und Polizeigerichts gefunden hatte. Diese Dokumente, die vom Auschwitz-Lagerkommandanten Rudolf Höß unterzeichneten waren, listeten akribisch auf, welche SS-Männer welche Häftlinge erschossen hatten. Dank dieser Liste hatte Bauer endlich konkrete Hinweise auf die Täter.
Nichts gehört der Vergangenheit an. Alles ist Gegenwart und kann wieder Zukunft werden.“ Fritz Bauer
Bauer wurde sofort aktiv: Er führte einen Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe herbei, der das Landgericht Frankfurt am Main als zuständig für alle Strafverfahren gegen Auschwitz-Täterinnen und -Täter erklärte. So konnte Bauer sämtliche Ermittlungen in Sachen Auschwitz am Landgericht Frankfurt konzentrieren. Die Ermittlungen dauerten zwei Jahre und gestalteten sich äußerst mühsam. Die Geschehnisse in Auschwitz waren bis dato so gut wie unbekannt. Weltweit mussten Holocaust-Überlebende gefunden und dazu bewegt werden, ins Land der Mörder zu reisen und dort auszusagen. Letztendlich umfasste die Anklageschrift 700 Seiten.
Mithelfen, ein demokratisches Deutschland aufzubauen
Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess, der im Dezember 1963 begann, war der größte Strafprozess in der deutschen Nachkriegsgeschichte. 20 Monate lang dauerten die Verhandlungen, in deren Verlauf 360 Zeugen vernommen wurden. Juristisch war das Verfahren nicht sonderlich ergiebig. Die meisten Angeklagten wurden nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Beihilfe zum Mord verurteilt und kamen schon nach wenigen Jahren wieder auf freien Fuß. Für Fritz Bauer war das keine Überraschung. Er zeigte sich lediglich enttäuscht darüber, dass nur ein einziger Angeklagter im gesamten Prozess ein Wort des Bedauerns äußerte. Aber Bauer ging es ohnehin um etwas anderes. Er wollte den Frankfurter Auschwitz-Prozess zu einem „Lern-Prozess“ für alle Deutschen machen. Er wollte seine Landsleute über die Verbrechen und Greuel der Nazis aufklären, um so eine öffentliche Debatte und einen demokratischen Wandel in Gang zu setzen. Und er wollte, dass die Welt daran Anteil nimmt, wie das deutsche Volk „Gerichtstag hält“ über sich selbst. Bauer: „Der Prozess soll der Welt zeigen, dass ein neues Deutschland gewillt ist, die Würde eines jeden Menschen zu wahren.“
In dieser Hinsicht war der erste Auschwitz-Prozess von überragender Bedeutung für die junge Demokratie. Die Auseinandersetzung mit dem Holocaust gewann endlich eine öffentliche Dimension. Dank der erschütternden Zeugenaussagen kamen die grauenhaften Ereignisse von Auschwitz erstmals öffentlich zur Sprache. Zum ersten Mal wurde den Menschen die Systematik eines Konzentrationslagers vor Augen geführt. Rund 20.000 Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten im Laufe der Monate die Verhandlung im Saal. In- und ausländische Zeitungen, Radio- und Fernsehstationen berichteten kontinuierlich über das Gerichtsverfahren. Der FAZ-Journalist Bernd Naumann veröffentlichte seine Prozessberichte später in einem Buch. Der Dramatiker Peter Weiss verarbeitete die Gerichtsprotokolle zu seinem erfolgreichen Theaterstück „Die Ermittlung“. Auschwitz blieb nicht länger ein weißer Fleck im kollektiven Gedächtnis. Das bleierne Schweigen der Adenauer-Ära war gebrochen.
Lüneburger Prozess: Gröning-Urteil bestätigt Bauer
Nach dem Vorbild des ersten Auschwitz-Prozesses kam es in den folgenden Jahrzehnten zu zahlreichen weiteren Gerichtsverfahren gegen NS-Verbrecher. Doch erst in jüngster Zeit gab es einen Wandel in der Rechtsprechung – ganz im Sinne Fritz Bauers. Für die Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in einem Vernichtungslager ist es nun nicht mehr notwendig, dem Angeklagten eine individuelle Tat nachzuweisen. Bahnbrechend war hier das Urteil gegen den ehemaligen Wachmann des Vernichtungslagers Sobibor, John Demjanjuk, aus dem Jahr 2011. Das Landgericht München II verurteilte den Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden von Fällen zu fünf Jahren Haft, weil er Teil der Vernichtungsmaschinerie gewesen sei und es deshalb nicht nötig sei, ihm eine konkrete Tat zuschreiben zu können.
Im Lichte dieser neuen Rechtsprechung fand im April 2015 vor dem Landgericht Lüneburg der Prozess gegen Oskar Gröning statt. Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen angeklagt, weil er als Buchhalter im KZ Auschwitz die Gelder und Wertgegenstände der Gefangenen entgegengenommen und verwaltet hatte. Schlagzeilen machte der Fall auch, weil der mittlerweile 94-jährige Gröning – anders als die Angeklagten im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess – Anzeichen von Reue zeigte. „Es steht außer Frage, dass ich mich moralisch mitschuldig gemacht habe“, sagte er. „Das bekenne ich voller Reue und Demut. Ich bitte um Vergebung.“ Wenn Fritz Bauer das noch hätte miterleben können, dann wäre ihm vermutlich vor lauter Genugtuung die Zigarette aus dem Mundwinkel gefallen.