Kinderrechte ins Grundgesetz

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am Dienstag die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz gefordert. Ihre Fraktion habe einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, sagte die SPD-Familienexpertin Carola Veit am Montag.

„Kinder haben eigene Rechte. Sie haben den Anspruch, dass sie die bestmöglichen Bedingungen für ihr Aufwachsen bekommen. Dazu gehören insbesondere die Rechte auf Förderung, Bildung und kindgerechte Lebensverhältnisse“, sagte die Abgeordnete.

Es sei „höchste Zeit, dass Deutschland die Kinderrechte stärkt und sie gesondert im Grundgesetz verankert“, sagte Veit. 18 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 sei die geforderte Grundgesetzänderung überfällig. „Sie wäre ein klares Signal an die Rechtsprechung und die Gesellschaft, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte Veit.

Kinder hätten nicht nur ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Sie hätten auch ein Recht auf Förderung und Entwicklung zu einer selbstbestimmten und verantwortungsfähigen Persönlichkeit. Eine Ergänzung des Artikels 6 GG würde die Rechtsposition der Kinder deutlich stärken und die staatliche Schutzpflicht gegenüber Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festschreiben.

Veit forderte die Hamburger CDU zur Unterstützung der Forderung auf. Eine Grundgesetzänderung ist mit einer Zweidrittelmehrheit zu erreichen. „Es ist nun an der CDU, nicht länger zu zögern und ebenfalls für eine Stärkung der Kinderrechte einzutreten.“ Die SPD-Bundestagsfraktion habe die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung bereits beschlossen.

In einem Bürgerschaftsantrag fordert die SPD-Fraktion den Senat auf, im Bundesrat den verfassungsrechtlichen Schutz von Kindern im Sinne einer eigenständigen Aufnahme von Kinderrechten in den Grundrechtskatalog unseres Grundgesetzes zu unterstützen. Orientierungsrahmen soll die UN-Kinderrechtskonvention sein. Zu gewährleisten sei neben kindgerechten Lebensbedingungen, für die die staatliche Gemeinschaft Sorge trägt, das Recht eines jeden Kindes auf Achtung seiner Würde, auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung, körperliche und geistige Unversehrtheit und den besonderen Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung.

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