Mit ihrem Alleingang beim Kinderlärm-Gesetz hat die CDU den Betroffenen einen Bärendienst geleistet, meint die GAL. Mit ihrem „kinderlieben Gesäusel“ verbessere die CDU die juristische Position der Kindergärten um keinen Deut.
Eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen ist in der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses an der CDU gescheitert. Christian Maaß, der umweltpolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, kommentiert: „Anstelle eines gemeinsamen Antrags aller Fraktionen setzt die CDU auf eine symbolische Gesetzgebung ohne rechtliche Durchschlagskraft. Eine sachgerechte und rechtssichere Lösung ist dabei auf der Strecke geblieben.“ Die GAL hatte ihren Gesetzentwurf mehrfach überarbeitet, um den Bedenken von CDU-Fraktion und Senat Rechnung zu tragen.
Den von der CDU vorgelegten Gesetzentwurf kritisiert Maaß als inhaltlich und gesetzestechnisch völlig unzureichend: „Mit ihrem kinderlieben Gesäusel verbessert die CDU die juristische Position der Kindergärten um keinen Deut.“
Nach dem Urteil gegen den Kindergarten „Marienkäfer“ hatte sich der Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft eingehend mit der Frage befasst, wie Kinderlärm rechtlich gegenüber anderen Lärmquellen privilegiert werden kann und dazu in einer Anhörung auch den Sachverstand von Experten herangezogen. Die CDU ignoriert jedoch in ihrem Gesetzesentwurf alle Ergebnisse dieses Beratungsverfahrens: weder geht sie auf die Frage nach der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers ein noch erfüllt sie die Forderung der juristischen Experten nach möglichst konkreten Regelungen zur Lösung von Nachbarschaftskonflikten.