Kinderlärm: GAL kritisiert Abgeordnete

MARIENKÃ?FER.jpegDer umweltpolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion Christian Maaß kritisiert die Hamburger Bundestagsabgeordneten von SPD und CDU für eine im Sommer in letzter Minute eingefügte Änderung des Gesetzentwurfes zur Föderalismusreform. Diese Änderung führe zu erheblichen Problemen bei der Schaffung eines Kinderlärm-Gesetzes in Hamburg. „Diese Auffassung ist nicht richtig und widerspricht der klaren Intention des Gesetzgebers“, meint hingegen Olaf Scholz (MdB-SPD).

Nach der ursprünglich geplanten Änderung des Grundgesetzes sollten die Länder die Kompetenz für Gesetze zu „Lärm von Anlagen mit sozialer Zweckbestimmung“ bekommen. Nach der Intervention von Abgeordneten aus CDU und SPD wurde dieser Passus so verändert, dass nun die Länder die Kompetenz für Regelungen zu „verhaltensbedingtem Lärm“ haben (Bundestags-Drucksache 16/2010).

Für verhaltensbedingten Lärm hatten die Länder jedoch auch nach der bisherigen Rechtslage die Regelungskompetenz, nicht jedoch für Anlagen mit sozialer Zweckbestimmung.

„Jedem Juristen musste klar sein, dass die Änderung der Föderalismusreform ein Hamburger Kinderlärmgesetz erheblich erschwert“, erklärt der Umweltjurist Maaß. Darüber seien sich die Fachleute aller Landesregierungen und der CDU/SPD-Bundesregierung einig und hierüber könne man nicht einfach hinweg gehen, wenn die Verordnung nicht vom nächst besten Gericht aufgehoben werden solle.

“Es ist ziemlich tollkühn, wenn einzelne Bundestagsabgeordnete nun in die Vorwärtsverteidigung gehen und den Hamburger Gesetzgeber auffordern, dies zu ignorieren. Einige Hamburger Bundestagsabgeordnete von SPD und CDU sind beim Thema Kinderlärm besonders eifrig in öffentlichen Ratschlägen an die Landespolitik. Doch wo waren diese Abgeordneten, als es um den konkreten Schutz Hamburger Interessen im Rahmen der Föderalismusreform ging?“

HH-Heute.de hatte unter anderem über einen entsprechenden Vorstoß des Abgeordneten Olaf Scholz (SPD) berichtet.

Maaß fordert alle Beteiligten auf, auf die Sachebene zurückkehren und nun aus der verfahrenen Situation das Beste zu machen.

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion sieht trotz der Änderungen der Föderalismusreform Raum für eine abgespeckte Version einer Kinderlärmverordnung. „Es ist zumindest zweifelhaft, dass wir durch die Föderalismusreform die gesetzgeberischen Freiheiten bekommen haben, die wir uns von ihr erhofft hatten. Dennoch müssen wir im Rahmen des Möglichen zum Schutz der Kinder tätig werden. Wir werden die Initiative ergreifen und wollen, dass noch in diesem Jahr eine – notgedrungen abgespeckte – Kinderlärmverordnung in Kraft tritt.“

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