Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Schüler nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung während der Sommerferien müssen sie keine Sozialversicherungsabgaben zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Schüler, die lediglich in der freien Zeit zwischen zwei Schuljahren arbeiten, üben eine kurzfristige Beschäftigung aus. Dafür müssen sie keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, egal, wie viel sie in dieser Zeit verdienen. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im Jahr nicht überschritten werden. Die Begrenzung muss aber im Voraus festgelegt sein, so die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Üben die Jugendlichen mehrere Ferienjobs im Laufe eines Jahres aus, werden alle Arbeitstage zusammengezählt. Die zeitliche Grenze dürfen die Schüler nicht überschreiten, wenn sie sozialversicherungsfrei bleiben möchten.
Fragen zum Thema Ferienjob und Sozialversicherung beantworten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Weitere Infos bieten die Seite www.deutsche-rentenversicherung.de und das Jugendportal www.rentenblicker.de im Internet.