Kein Sonderrecht für Kirchen

Die Gewerkschaft ver.di fordert die Abschaffung der kirchlichen Sonderrechte im Arbeitsrecht. Beschäftigte bei Diakonie und Caritas sollen bei Mitbestimmung, Tarifverträgen und Streikrecht mit den Beschäftigten in anderen Wohlfahrtsverbänden gleichgestellt werden. Diese Forderung von ver.di wird auch auf dem Kirchentag diskutiert.

„Viele kirchliche Einrichtungen handeln wie normale Arbeitgeber: Einsatz von Leiharbeit, Ausgliederung von Betrieben und Lohndrückerei. Gleichzeitig haben die Beschäftigten in Diakonie und Caritas nicht die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um sich zu wehren“, stellt der für den Bereich Kirche, Diakonie und Caritas zuständige ver.di Gewerkschaftssekretär Dr. Arnold Rekittke fest.

„Erschwerend kommt hinzu, dass es keine effektive betriebliche Mitbestimmung gibt, welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen kann. Die Mitarbeitervertretungen haben keine wirkungsvollen Möglichkeiten, um Beschäftigte in den Betrieben zu schützen. Sie verkommen zu bloßen Kontrollgremien. Deshalb sind wir stolz, dass in Hamburg die diakonischen Beschäftigten im Agaplesion Diakonieklinikum und im Albertinenkrankenhaus sich ihre Rechte genommen und Tarifverträge erstreikt haben. Ihr Mut ist Vorbild für
viele“, sagt Rekittke.

„ver.di ist der Ansicht, dass auch die Beschäftigten bei Diakonie und Caritas sich effektiv wehren können müssen. Wir fordern deshalb, das kirchliche Arbeitsrecht komplett abzuschaffen. Hier werden allgemeine Arbeitnehmerrechte ignoriert, was dann verharmlosend dritter Weg genannt wird. Damit der dritte Weg nicht zum Irrweg wird, müssen den Beschäftigten von Einrichtungen der Diakonie und Caritas die vollen Arbeitnehmerrechte, die Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes, Streikrecht und Tarifautonomie zugestanden werden“, sagt Wolfgang Abel, ver.di-Landesleiter in Hamburg.

Über das kirchliche Arbeitsrecht diskutiert am 4. Mai in einem Streitgespräch der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske mit dem Verfassungsrechtler und Kirchentagspräsidenten Prof. Dr. Gerhard Robbers.
Die öffentliche Veranstaltung unter dem Motto „Irrweg dritter Weg?!“ beginnt am 4. Mai um 10.30 Uhr in der St. Georgskirche
(St. Georgs Kirchhof, 20099 Hamburg).

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.