Die GAL-Bürgerschaftsfraktion fordert Justizsenator Lüdemann auf, die bekannt gewordene Missachtung von Gerichtsurteilen durch die Justizbehörde zur Chefsache zu machen.
„Lüdemann muss die ganze Wahrheit auf den Tisch legen und eindeutig erklären, wie viele weitere Fälle es gegeben hat“, sagt der rechtspolitische Sprecher der GAL-Fraktion Dr. Till Steffen. „Dazu muss er sich aus seinem Liegestuhl erheben und nicht gemütlich weiter Urlaub machen.“
Der Staatsrat der Justizbehörde hatte am 8.3.2007 das Landgericht gebeten, genauer zu benennen, in welchen Fällen Entscheidungen von Gerichten in Strafvollstreckungssachen durch Haftanstalten nicht beachtet wurden. Das Landgericht konnte daraufhin neun Fälle nennen, obwohl das Gericht nach Erlass der Entscheidungen eigentlich nicht mehr zuständig ist.
Tatsächlich wusste die Justizbehörde seit einem Treffen am 29.11.2005 von der Problematik. Trotzdem wurde von der Justizbehörde nichts unternommen, um diesen Missstand aufzuklären.
Steffen: „Es wäre ein Leichtes gewesen, in der Behörde und bei den Haftanstalten die Fälle zu überprüfen, in denen ein Gefangener vor Gericht gewonnen hat.“ Trotzdem hat die Behörde auf eine Anfrage von Steffen am 16.3.2007 auf die Frage, welche Fälle von Missachtung von Gerichtsentscheidungen ihr bekannt seien, nur zwei Fälle eingeräumt. Der Brief des Staatsrats vom 8.3.2007 belegt, dass die Behörde wusste, dass das Problem größer ist. Steffen: „Entweder es geht in der Justizbehörde drunter und drüber oder das Parlament wurde absichtlich getäuscht.“
Steffen kündigt an, eine Kleine Anfrage zu dem Thema zu stellen.