Jugendvollzug: Kritik am Gesetzentwurf

SCHULE_ZUNGE.jpegDie Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben einen gemeinsamen Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes vorgelegt. Die Länder setzen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dabei nur unzureichend um, meinen mehrere GRÜNEN-Politiker. Ihre gemeinsame Erklärung können Sie hier

Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, Volker Ratzmann, Fraktionsvorsitzender der Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht, Dr. Till Steffen, rechtspolitischer Sprecher der GAL Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft und Dr. Dirk Behrendt, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus:

Es ist zu begrüßen, dass die Länder sich eng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung des Jugendstrafvollzuges orientiert haben. Dennoch bleibt der Entwurf dahinter zurück. Die Länder verspielen die Chance, die gesetzlichen Grundlagen für einen modernen, streng am Erziehungsgedanken orientierten Jugendstrafvollzug zu formulieren. Dazu gehört, den Vollzug in kleinen Wohngruppen festzuschreiben und den offenen Vollzug zum Regelvollzug zu machen.

Jugendstrafe folgt zu meist auf eine Reihe vorangegangener Maßnahmen aus dem Bereich der Jugend- und Familienhilfe. Auch dem trägt der Entwurf keine Rechnung. Es ist dringend erforderlich, die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit vor Strafantritt begonnene Therapiemaßnahmen im Vollzug und im Strafvollzug begonnene über das Ende der Haft hinaus fortgesetzt werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass der Staat gehalten ist, die notwendige finanzielle Ausstattung für einen an den modernen Erkenntnissen der Erziehungswissenschaft ausgerichteten Jugendstrafvollzug zur Verfügung zu stellen. Um den Jugendstrafvollzug nicht zum Spielball der Finanzminister zu machen, bedarf es gesetzlich festgeschriebener Kriterien für die Bemessung des Betreuungsschlüssels im Jugendstrafvollzug.

Es ist grundsätzlich zwar zu begrüßen, dass neun Länder den Versuch unternommen haben den Jugendstrafvollzug einheitlich zu regeln. Die gesamte Fachöffentlichkeit hatte kritisiert, dass mit der Föderalismusreform die Kompetenz für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen ist und damit die Gefahr der Zersplitterung droht. Diese Gefahr bleibt bestehen. Das machen die sieben Länder deutlich, die sich dem Vorhaben, einen einheitlichen Entwurf zu erstellen, nicht angeschlossen haben.

Wir Grünen werden in Kürze einen eigenen, länderübergreifenden Gesetzentwurf präsentieren.

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