Die GAL-Jugendpolitikerin Christiane Blömeke kritisierte in der heutigen Bürgerschaftssitzung den Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion, die Feuerbergstraße zu schließen und ein neues geschlossenes Jugendheim in Zusammenarbeit mit anderen norddeutschen Bundesländern einzurichten.
Blömeke: „Entscheidend ist nicht das Wo, sondern das Wie. Das Konzept, geht nicht auf. Erziehung braucht Freiheit und Vertrauen und keine Zäune, Mauern und abgeschlossene Türen“.
Nach Meinung der GAL werden Jugendliche durch eine geschlossene Heimerziehung nicht zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigt, weil das Heim nur eine Anpassung an das geschlossene System erzwingt. Ihre Gedanken kreisen nur um die Frage, wie sie aus dem geschlossenen Heim entweichen können. Das macht sie pädagogisch schwer erreichbar.
Zudem sei wissenschaftlich erwiesen, dass die geschlossene Unterbringung Probleme wie Gewalthierarchien, Aggressivität und Bandenbildung schafft. Außerdem ist die Weglaufrate aus geschlossenen Heimen etwa so hoch wie die aus offenen Einrichtungen. Selbst dem behaupteten Schutz der Allgemeinheit wird durch geschlossene Heime nicht gedient.
Die GAL will stattdessen straffällige und gefährdete Kinder und Jugendliche in intensiv betreuten Wohngruppen unterbringen. Hier sollen sie rund um die Uhr mit pädagogisch qualifiziertem Personal im Verhältnis 1 Jugendlicher zu 1 Betreuer versorgt werden.
Psychologen und Psychiater müssen in Krisensituationen schnell zur Verfügung stehen. Von pädagogisch nicht ausgebildeten Wachleuten, die in der Feuerbergstraße zum Einsatz kommen, hält die GAL gar nichts.
Zusätzlich fordert die GAL die Einrichtung so genannter Clearingstellen, die in den Bezirken alle beteiligten Akteure von der Jugendhilfe, über Schule, Polizei, Justiz und Mediziner miteinander vernetzt, um in kürzester Zeit eine dem Einzelfall angemessene Hilfeleistung zu finden. Die kooperierende Jugendhilfe ist ein Muss in der Bekämpfung der Jugendkriminalität.
„Nur ein starkes Netz für Jugendliche, langer Atem, Verlässlichkeit und Vertrauen kann langfristig helfen, die Jugendlichen wieder in die Gesellschaft zu integrieren“, sagt Blömeke. „Wer intensiv betreute Wohngruppen mit Kuschelpädagogik gleichsetzt, der hat nichts verstanden. Konsequentes und verbindliches Handeln braucht keine abgeschlossenen Türen, sondern gute Pädagogen. Es gibt Alternativen zu geschlossenen Heimen, man muss sie nur wollen.“
Das Konzept der GAL zur Betreuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen in Kurzform:
Grüne Alternativen zur Geschlossenen Unterbringung
Wir wollen straffällige und gefährdete Jugendliche in intensiv betreuten Wohngruppen unterbringen. In den Wohngruppen soll es auch Plätze für psychiatrisch auffällige Kinder und Jugendliche geben, die eine spezielle sozialtherapeutische Betreuung brauchen. Die Betreuung soll nach verbindlichen Regeln in einem klar strukturierten Tagesablauf erfolgen.
Dazu brauchen wir:
– eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit pädagogisch qualifiziertem Personal im Verhältnis 1 Jugendlicher – 1 Betreuer;
– ein Personal, das über die erforderliche Qualifizierung und Berufserfahrung verfügt;
– zusätzliches Personal (Psychiater, Psychologen), das in Krisensituationen schnell hinzugezogen werden kann;
– die Vermeidung der gemeinsamen Unterbringung mehrerer Jugendlicher, die durch ein hohes Maß an Delinquenz und Gewaltbereitschaft auffallen;
– verbindliche pädagogische Angebote, wie das Anti-Aggressionstraining.
Es ist wichtig, im Anschluss an konkrete Taten schnell eine geeignete Betreuung zu finden. Um das zu erreichen, schlägt die GAL-Fraktion vor, in den Bezirken die Allgemeinen Sozialen Dienste, die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe, die Kinder- und Jugendpsychiatrie, Schulen und Polizei in Form von Clearingstellen miteinander zu vernetzen. Aufgabe der Clearingstellen soll es sein, für jeden auffällig gewordenen Jugendlichen in kürzester Zeit eine dem Einzelfall angemessene Maßnahme oder Unterbringung zu finden.
Zugleich sollen die Träger der Jugendhilfe trägerübergreifende Verbünde einrichten, die die Suche nach geeigneten Maßnahmen vereinfachen und eine flexible Kombination aus stationären und ambulanten Hilfen ermöglichen.
Bei Kindern und Jugendlichen in schwierigen familiären Situationen, die die Unterbringung außerhalb der eigenen Familie erfordern, soll eine auswärtige Unterbringung die ultima ratio sein. Geboten ist – bis auf Ausnahmefälle aus fachlicher Sicht – eine Unterbringung in Hamburg.
Für das Fallmanagement müssen die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Um die Allgemeinen Sozialen Dienste hier personell zu entlasten, sollen die 29 Personalstellen des Familieninterventionsteams in vollem Umfang auf die Bezirke übertragen werden.