Der Senat hat heute den kaufmännischen Jahresabschluss für die Kernverwaltung und den Konzernabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg zum 31. Dezember 2014 verabschiedet. Dieser dient als Startpunkt für die künftig verbindliche doppische Haushaltsführung, die ab 1. Januar 2015 durch eine neue Landeshaushaltsordnung vorgeschrieben ist.
„Mit dem Jahresabschluss 2014 ist die in den vergangenen Jahren begonnene Anpassung der Bilanzierung an das Handelsgesetzbuch und die Vorgaben des Rechnungshofes weitestgehend abgeschlossen“, sagte Finanzsenator Tschentscher heute. Aus der Anpassung der Bilanzierung und der zusätzlichen Berücksichtigung von Risiken aus der HSH Nordbank-Garantie, die von den Länder 2009 übernommen wurde, ergeben sich erhebliche Sonder- und Einmaleffekte, die das bisher ermittelte negative Eigenkapital um weitere 12 Mrd. Euro verschlechtern.
Bereinigt um die Sondereffekte beträgt das kaufmännische Ergebnis im Kernhaushalt – 413 Mio. € (Vorjahr – 396 Mio. €) sowie im Konzern – 570 Mio. € (Vorjahr – 10 Mio. €). Während sich das kamerale Haushaltsergebnis 2014 gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert hat, zeigt der kaufmännische Abschluss diese Verbesserung nicht. Dies liegt im Wesentlichen an um 788 Mio. € höheren (nicht zahlungswirksamen) Zuführungen zur Pensionsrückstellung, die auf Erkenntnissen eines aktuarischen Gutachtens beruhen und künftig in dieser Größenordnung voraussichtlich dauerhaft anfallen. Die Verschlechterung des Konzernergebnisses gegenüber dem Vorjahr ist zu einem großen Teil auf schlechtere Jahresergebnisse der Beteiligungen HGV, HVF und HSH finfo (insbesondere aufgrund einer Wertminderung von HSH-Anteilen) sowie weitere negative Ergebnisse von Beteiligungen zurück zu führen, die sich nicht im bereinigten Ergebnis des Einzelabschlusses auswirken.
Insgesamt zeige die doppische Rechnungslegung in den Bundesländern, die diese kaufmännische Bilanzierung durchführen, eine deutliche Überschuldung der öffentlichen Haushalte an, erklärte Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag betrage in Hamburg derzeit 22,3 Mrd. €, in Hessen 90,2 Mrd. € und in der Hansestadt Bremen (Ende 2013) 17,8 Mrd. €. Umso bedeutender seien die Regelungen der neuen Landeshaushaltsordnung, die auf eine Rückführung des doppischen Defizits und einen Ausgleich des negativen Eigenkapitals gerichtet seien.
Hintergrund:
Für den Jahres- und Konzernabschluss, der ab dem Haushaltsjahr 2015 die Grundlage für die Entlastung des Senats durch die Bürgerschaft bildet, gelten künftig die strengen Anforderungen des Handelsrechts. Der Jahres- und Konzernabschluss 2014 stand im Zeichen der weitgehenden Anpassung an den künftigen Regelungsrahmen. Die erstmalige Bildung von Rückstellungen für Erstattungsverpflichtungen aus bereits vereinnahmten Steuererträgen, die Umstellung der Bewertungsmethodik für städtische Beteiligungen sowie die Reduzierung anzusetzender Nutzungsdauern für städtische Gebäude belasteten den Abschluss in großem Umfang. Zudem wurde die bilanzielle Risikovorsorge für die HSH Nordbank AG erheblich aufgestockt, um die voraussichtlichen Belastungen der Stadt aus der Inanspruchnahme der gegenüber der Bank ausgesprochenen Garantie bilanziell zu erfassen.
Der Geschäftsbericht wird in Kürze als PDF-Dokument zum Download unter folgender Adresse bereit stehen: www.hamburg.de/fb/geschaeftsberichte
Die Druckfassung des Geschäftsberichts kann ab Januar 2016 über die Pressestelle der Finanzbehörde bezogen werden.