Ist Philipp Mißfelder nur ein Wichtigtuer oder ist ersein Volksverhetzer und damit ein Fall für den Staatsanwalt? In seinem jüngsten Kommentar auf der Internetseite des DGB Nord setzt sich der DGB Nord-Vorsitzende Peter Deutschland mit den jüngsten Äußerungen des Vorsitzenden der Jungen Union, Philipp Mißfelder, auseinander.
Der Nachwuchspolitiker hatte geäußert, die Anhebung der Hartz IV-Sätze habe vor allem einen Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie bedeutet. Deutschland stellt die Frage, ob das damit verbundene Schüren von Ressentiments und Vorurteilen den Tatbestand der Volksverhetzung nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches erfüllt.
Er weist in seinem Artikel aber auch darauf hin, dass der JU-Vorsitzende mit seinen Äußerungen nicht allein stehe. Deutschland: „Wenn es darum geht, auf eine Gruppe von Menschen, deren Zahl aller Voraussicht nach im Zuge der Finanzkrise noch anwachsen wird, einzuschlagen, waren in der Vergangenheit Politiker fast aller Parteien beteiligt.“