Rassismus und Diskriminierung sind noch immer trauriger Alltag vieler Migrantinnen und Migranten in Hamburg.
Der internationale Tag gegen Rassismus findet am 21. März 2014 statt. Dieser Aktionstag wurden 1967 durch die UNO eingeführt und wird auch „internationaler Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung“ genannt. Der Tag ist gleichzeitig Beginn der Woche der Solidarität mit den gegen Rassismus und Rassendiskriminierung kämpfenden Völkern.
Am bundesweiten Tag gegen Rassismus weist de Türkische Gemeinde Hamburg darauf hin, dass jegliche Integrationsbemühungen konterkariert werden, solange Diskriminierung und Rassismus nicht aktiv, intensiv und nachhaltig bekämpft werden. Der Abbau von Diskriminierung und Rassismus ermöglicht Migrationen und Migranten ein Zugehörigkeitsgefühl und ist entscheidend für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Bereits 2012 hatte eine Untersuchung der Bundesdiskriminierungsstelle deutlich gemacht, dass 42% der Befragten mit Migrationshintergrund in einem der acht abgefragten Lebensbereiche (Bildung, Arbeitsmarkt, öffentliche Transportmittel, Wohnungssuche, Nachbarschaft, Religionsausübung sowie Ämter/ Behörden) mindestens einmal Diskriminierungserfahrungen machen mussten.
„Es ist dringend notwendig ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass es Rassismus diesseits des Rechtsextremismus gibt: nämlich in der Mitte der Gesellschaft“, sagt Nebahat Güclü, die Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Hamburg.
Vor diesem Hintergrund fordert die Türkische Gemeinde Hamburg:
– Verstärkung politischer Bildungsarbeit an Schulen und öffentlichen Einrichtungen
– Intensivierung der Beratungsangebote für Betroffene
– Öffentliche Skandalisierung von Rassismus und Diskriminierung
– Auskömmlich finanzierte Antidiskriminierungsarbeit
– Verstetigung der Bundes- und Landesprogramme gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus
– interkulturelle Sensibiliserung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ämtern und Behörden
– Ausbildung und Einstellung von mehr Personal mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst
– Anonymisierte Bewerbungen in den Behörden der Hansestadt Hamburg
– Definition von Rassismus als Straftatbestand.
Menschenrechtsbildung in der schulischen wie auch außerschulischen Bildung muss ernsthaft etabliert werden und damit ein größeres Gewicht erhalten. Hier hat Hamburg als Bundesland eine Gestaltungsmöglichkeit, die genutzt werden sollte, um aktiver und nachhaltiger gegen Rassismus und Intoleranz tätig zu werden.