Zum dritten Mal nach 2001 und 2003 hat die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in der Hamburger Wirtschaft gemeinsam mit dem Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen der Freien und Hansestadt Hamburg, Herbert Bienk, den Integrationspreis der Hamburger Schwerbehindertenvertretungen vergeben.
Das Motto des Preises lautete „qualifizieren – integrieren –teilhaben“. Der Integrationspreis der Hamburger Schwerbehindertenvertretungen 2006 ging zu gleichen Teilen an die
Hauptschwerbehindertenvertretung der Technikerkrankenkasse Hamburg (für die Entwicklung und Umsetzung ihrer Integrationsvereinbarung)
Lufthansa Technik AG (für das besondere Projekt „Ausbildung gehörloser Jugendlicher“)
Konditorei Andersen (für die Förderung und Integration junger schwerbehinderter Menschen)
Mit dem Integrationspreis werden Betriebe und Unternehmen gewürdigt, die durch ihr Engagement beispielhaft für den Erhalt von Arbeitsplätzen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben und damit zu ihrer Teilhabe in der Gesellschaft beitragen.
Der DGB Hamburg begrüßt die Verleihung des Integrationspreises der
Schwerbehindertenvertretungen – damit werde unter anderem das Problem der Arbeitslosigkeit vieler Menschen Behinderungen sowie mögliche Gegenstrategien öffentlich thematisiert und ins Bewusstsein gerufen.
In Hamburg waren im August 4,5 Prozent der registrierten Hamburger Arbeitslosen (4268 Personen) Schwerbehinderte – das sind 2,9 Prozent mehr als im Vorjahr. „Viele Menschen mit Behinderungen resignieren schon im Vorfeld und melden sich erst gar nicht bei der Arbeitsagentur“, so Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg, „die Dunkelziffer liegt also deutlich höher.“
Bezeichnend sei es auch, dass es von Jahr zu Jahr schwieriger werde, Unternehmen zu finden, die sich für Schwerbehinderte engagieren und für die Auszeichnung in Frage kommen.
Die Quote der schwer behinderten Arbeitnehmer beträgt rund 4 Prozent (im Öffentlichen Dienst liegt sie deutlich höher als in der Privatwirtschaft). Nach den Vorgaben des SGB IX müssen in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens fünf Prozent aller Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden.
Erhard Pumm: „Von diesem Ziel sind wir leider immer noch weit entfernt. Viele Firmen zahlen lieber die Ausgleichsabgabe, als dass sie Arbeitsplätze für Schwerbehinderte schaffen. Man sieht sie als Belastung, anstatt zu erkennen, dass viele dieser Menschen ganz besondere Qualitäten mitbringen – Sensibilität, hohe Motivation, Menschenkenntnis etc. Hier muss endlich umgedacht werden.“
Ein Positivbeispiel für gelungene Kooperation der Behörden, Gewerkschaften und der Arbeitsagentur ist die Beratungs-Einrichtung „Handicap“ im Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof. Damit tragen die Gewerkschaften auch einen Teil zur Integration der Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben bei.
Erhard Pumm: „,Handicap‘ unterstützt Betriebsräte bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben, um in Hamburg noch mehr Bewegung in den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu bringen. So wird z.B. darüber informiert, welche Möglichkeiten der Lohnkostenzuschüsse etc. es bei der Einstellung von behinderten Menschen gibt.“ Auch dass die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in der Hamburger Wirtschaft seit kurzem im Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof ihre „Zelte aufgeschlagen“ habe, begrüße der DGB Hamburg – „so kann man auf kurzem Wege miteinander kooperieren.“
Hintergrund Ausgleichsabgabe:
Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 71 Abs. 1 SGB IX). Ansonsten fällt die Ausgleichsabgabe an.
Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz:
105 Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 3% bis unter 5%
180 Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 2% bis unter 3%
260 Euro bei einer Beschäftigungsquote unter 2%
Erleichterungen für kleinere Betriebe und Dienststellen:
Arbeitgeber mit
weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen; sie zahlen je Monat weiterhin 105 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen;
weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen 2 Pflichtplätze besetzen; sie zahlen 105
Euro, wenn sie nur 1 Pflichtplatz besetzen, und 180 Euro, wenn sie keinen
schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Nach dem SGB IX haben die Integrationsämter diese Ausgleichzahlungen zu erheben. Die ihnen daraus zur Verfügung stehenden Mittel einschließlich Zinseinnahmen, Darlehens- und Zuschussrückflüssen sowie der unverbrauchten Mittel der Vorjahre für ihre Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu verwenden. Die Ausgleichsabgabe wird vorrangig für die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben eingesetzt.