Hamburg unterstützt eine Gesetzesinitiative aus Schleswig-Holstein, mit der künftig allen Flüchtlingen der Zugang zu Integrationskursen und damit zum Erlernen der deutschen Sprache ermöglicht werden soll. Bislang sind u.a. Personen zugelassen, die aus Arbeitsgründen nach Deutschland gekommen, EU-Ausländer oder Spätaussiedler sind. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen können lediglich im Rahmen verfügbarer Plätze teilnehmen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht gegenwärtig nicht. Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete haben nach derzeitiger Rechtslage hingegen gar keinen Zugang zu den Integrationskursen. Dazu Hamburgs Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Detlef Scheele: „Das Erlernen der deutschen Sprache ist für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von zentraler Bedeutung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum einer bestimmten Gruppe diese Chance auf bessere Integration verwehrt wird. Mitunter wird die Entscheidung für ein dauerhaftes Bleiberecht erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt abschließend gefällt. Eine kluge Integrationspolitik nutzt diese Zeit – unter anderem für Deutschkurse.“ Der Gesetzentwurf sieht entsprechend vor, allen Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis sowie Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren und auch Geduldeten den Zugang zu Integrationskursen zu gewähren. Damit die Kursteilnahme nicht an einer Mittellosigkeit scheitert, empfiehlt der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, alle Teilnahmeberechtigte gleichermaßen von den Kosten zu befreien.