Inklusion: Neue Chancen für ausgegrenzte Kinder

Ansturm auf Hamburgs Schulen: Seit Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2010 nutzen viele Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihr neues Wahlrecht und melden ihre Kinder nicht mehr an Sonderschulen an, sondern an den allgemeinen Schulen.

Viele Schulen waren auf diesen Ansturm von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht vorbereitet. Schulsenator Ties Rabe hat jetzt Eckpunkte für ein neues Konzept zur inklusiven Bildung vorgestellt.

Senator Rabe: „Wir wollen diesen ausgegrenzten Kindern neue Chancen eröffnen. Das Durcheinander der ersten beiden Jahre wollen wir beenden und die gute Idee vernünftig und handwerklich sauber umsetzen. Dafür werden wir ab dem Schuljahr 2012/13 ein umfassendes Förderkonzept mit der höchsten Ressourcenausstattung aller westdeutschen Bundesländer starten. Unser Konzept umfasst:

· Fortbildungen für Lehrkräfte und Maßnahmen zur Weiterenwicklung von Schule und Unterricht

· eine genaue und sachgerechte Verteilung der zusätzlichen Pädagogen und Fachkräfte

· zahlreiche schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion.“

In einem ersten Schritt hatte Senator Rabe zum Schuljahr 2011/12 bereits über 120 zusätzliche Stellen für Erzieher und Sozialpädagogen bereitgestellt, um die Förderung zu verbessern. Rabe: „Damit haben wir die Zahl der Stellen für die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erheblich aufgestockt. Jetzt müssen wir die eingesetzten Mittel richtig steuern und passgenau da einsetzen, wo auch die Kinder sind. Zurzeit ist das Personal eher nach dem Zufallsprinzip auf Hamburgs Schulen verteilt, einige Schulen sind hervorragend ausgestattet, andere eher gering. Künftig soll Folgendes sichergestellt werden:

· Die Eltern entscheiden über die richtige Schule für ihre Kinder, es gilt das Elternwahlrecht. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) können alle allgemeinen Schulen oder Förderschulen besuchen. Kinder mit Behinderungen (geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sinnesbehinderun-gen oder Autismus – im Folgenden kurz „Behinderung“ genannt) können integrationserfahrene und entsprechend ausgestattete allgemeine Schulen oder spezielle Sonderschulen besuchen. Im Rahmen der Anmelderunde wird sichergestellt, dass möglichst nicht mehr als vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Klasse aufgenommen werden.

· Kinder mit Behinderungen werden an allgemeinen Schulen pro Woche mit sieben zusätzlichen Unterrichtsstunden an Halbtagsschulen und neun Unterrichtsstunden an Ganztagsschulen gefördert. Die Kinder sollen möglichst zu dritt oder zu viert in einer Klasse gefördert werden. Dann entspricht die Ausstattung einer Klasse in etwa der Ausstattung der bisherigen Integrationsklassen. Das Personal wird den Schulen zugewiesen, wenn mit einem Feststellungsgutachten die entsprechende Behinderung eines Kindes diagnostiziert wurde.

· Für Kinder mit LSE-Förderbedarf erhalten allgemeine Schulen pro Woche 3,5 zusätzliche Unterrichtsstunden an Halbtagsschulen und 3,8 zusätzliche Unterrichtsstunden an Ganztagsschulen zugewiesen. Das Personal wird den Schulen pauschal nach einem Schlüssel zugewiesen, der sich an der Gesamtschülerzahl und der sozialen Lage der Schulen orientiert. Aufgrund bisheriger Erhebungen und wissenschaftlicher Untersuchungen wird für Hamburg insgesamt ein Anteil von 5% Kindern mit LSE-Förderbedarf zugrunde gelegt (davon mittelfristig 80% an den allgemeinen Schulen und 20% an den Förderschulen). Der Anteil pro Schule differiert je nach sozialer Lage erheblich und liegt bei den Stadtteilschulen grundsätzlich doppelt so hoch wie bei den Grundschulen. Eine durchschnittliche Grundschule würde demnach für 12 LSE-Kinder eine Grundzuweisung von zusätzlich 1,5 Stellen (42 Unterrichtsstunden), eine durchschnittliche Stadtteilschule für 67 LSE-Kinder eine Grundzuweisung von zusätzlich rund acht Stellen (233 Unterrichtsstunden) erhalten.

· Für Unterricht und Unterrichtsbegleitung aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden wie in den bisherigen Integrationsklassen rund 40% Sonderpädagogen sowie 60% Sozialpädagogen und Erzieher eingesetzt.

· Wie bisher können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch an Gymnasien unterrichtet werden, wenn sie die Leistungsstandards erreichen. Künftig soll zudem die Möglichkeit eröffnet werden, dass geeignete Gymnasien auf Beschluss ihrer Schulkonferenz auch dann Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichten können, wenn diese die Leistungsstandards nicht erreichen. Diese Schüler werden dann zieldifferent unterrichtet.

· Die Schulen entscheiden über Art, Umfang und Dauer der sonderpädagogischen Förderung eines Kindes. Sie können dafür ihr Personal flexibel einsetzen und legen über die Förderung Rechenschaft ab. Für alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle Förderpläne erstellt. An allen Stadtteilschulen und den meisten Grundschulen sollen Förderkoordinatoren die Fördermaßnahmen – Lernförderung, Sprachförderung und sonderpädagogische Förderung – steuern. Grundschulen können künftig einen Teil der Mittel zur Lern- und Sprachförderung auch zur sonderpädagogischen Förderung einsetzen.

· Alle 25 Förder- und Sprachheilschulen sowie die 14 regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS) werden zu rund 14 regionalen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungszentren zusammengeführt. Dort werden Lehrer und Schüler beraten, Kinder dauerhaft und temporär beschult und die pädagogische und sonderpädagogische Arbeit der allgemeinen Schulen unterstützt. In den speziellen Sonderschulen entscheiden die Schulkonferenzen, ob sie ihre Arbeit ohne Veränderung fortsetzen oder mit anderen Schulen zusammenarbeiten.

· Lehrkräfte und Schulkollegien bekommen Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen durch das Landesintitut für Lehrerbildung, durch erfahrene Pädagogen aus den langjährigen Integrationsschulen und durch die Regionalenm Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungszentren. Dafür werden befristet Stellen zugewiesen. Weitere Partner wie zum Beispiel Stiftungen werden diese Maßnahmen unterstützen.

· Das neue Konzept soll zum Schuljahr 2012/13 in den Klassen 1 und 5 umgesetzt werden und ersetzt dann aufwachsend die bisherigen Förderformen. Die in höheren Klassenstufen bestehenden Förderformen (Integrationsklassen, integrative Regelklassen und integrative Förderzentren) bleiben dort erhalten und wachsen langsam aus den Schulen heraus. So wird ein behutsamer Übergang gewährleistet. Erste Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen sollen vorgezogen schon im Frühjahr 2012 beginnen.

Schulsenator Rabe: „Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern ist Hamburg mit diesen Eckpunkten zur inklusiven Bildung sehr gut aufgestellt. Leider hat die stürmische Einführung der Reform viele Schulen belastet. Politik, Behörde und Schulen müssen deshalb noch viel Arbeit investieren. Es ist eine große Aufgabe und wird Zeit brauchen, bis alle Schulen ihre Erfahrungen gesammelt und Schritt für Schritt das Schulleben und den Unterricht auf die neue Situation eingestellt haben. Aber wir werden jetzt nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Viele gute Beispiele zeigen, dass inklusive Bildung gelingen kann. Unsere Eckpunkte bieten dafür die richtige Grundlage.“

Hintergrund

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen (sonderpädagogischer Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sinnesbehinderungen oder Autismus):

· Anteil an der Gesamtschülerzahl in Hamburg seit Jahren gleich bleibend (rund 1,9%).

· Rund 30% besuchen allgemeine Schulen, 70% Sonderschulen.

· Auch nach Änderung des Schulgesetzes 2010 keine Verschiebungen.

Anteil im Schuljahr 2008/09: 1,93% (2.727 Schülerinnen und Schüler, davon 952 an allg. Schulen)

Anteil im Schuljahr 2009/10: 1,85% (2.614 Schülerinnen und Schüler, davon 882 an allg. Schulen)

Anteil im Schuljahr 2010/11: 1,83% (2.572 Schülerinnen und Schüler, davon 883 an allg. Schulen)

Schülerinnen und Schüler mit LSE-Förderbedarf (sonderpädagogischer Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, LSE):

· Anteil an der Gesamtschülerzahl in Hamburg von 2000 bis 2009 knapp 4%.

· Signifikanter Anstieg seit Änderung des Schulgesetzes 2010.

· Bis 2010 besuchten rund 15-20% der LSE-Kinder die allgemeinen Schulen, 80-85% die Förderschulen.

· Seit 2010 tendiert der Anteil der LSE-Kinder an allgemeinen Schulen Richtung 60-70%.

Anteil im Schuljahr 2008/09: 3,96% (5.583 Schülerinnen und Schüler, davon 797 an allg. Schulen)

Anteil im Schuljahr 2009/10: 4,00% (5.647 Schülerinnen und Schüler, davon 1.026 an allg. Schulen)

Anteil im Schuljahr 2010/11: 4,36% (6.130 Schülerinnen und Schüler, davon 1.921 an allg. Schulen)

1 Gedanke zu „Inklusion: Neue Chancen für ausgegrenzte Kinder“

  1. „Inklusion“ ist schon seit fast zwei Jahrzehnten eine Herzensangelegeheit von mir, ohne dass ich viel zur Verwirklichung beitragen konnte. Dass der SPD-geführte Senat endlich Nägel mit Köpfen machen will, lese ich mit einem Glücksgefühl, das kaum zu beschreiben ist. Hoffentlich hat Senator Rabe die nötigen Mittel und die Kraft, dieses Projekt zum Erfolg zu führen. Wenn es hakt hilft auch eine Prise Humor, den verstehen sogar Behinderte!

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