Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat die Entscheidung des Senats begrüßt, gemeinsam mit den Stadtstaaten Bremen und Berlin eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ einzubringen.
„Es ist gut, dass der Senat so schnell die von der SPD-Bürgerschaftsfraktion eingebrachte und von allen Bürgerschaftsfraktionen beschlossene Aufforderung in die Tat umsetzt“, sagte die Sprecherin der SPD-Bürgerschafsfraktion für Gleichstellung, Lesben und Schwule, Gabi Dobusch. „Ich hoffe, dass diese gemeinsame Initiative der Stadtstaaten auch die Bundes-CDU nicht unbeeindruckt lässt. Denn unsere Verfassung hinkt der gesellschaftlichen
Entwicklung in diesem Punkt weit hinterher“, sagte die SPD-Abgeordnete.
Die Bürgerschaft hat den Senat Anfang September schließlich einstimmig aufgefordert, sich im Bundesrat für die Gleichstellung von Lesben und
Schwulen und eine Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes stark zu machen. Eine Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund der sexuellen
Identität wäre mit einer erfolgreichen Initiative auch grundgesetzlich verboten.
Der Artikel 3 des Grundgesetzes lautet in seiner derzeitigen Fassung:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.