Nur 27 Prozent aller Arbeitslosen erhalten noch Arbeitslosengeld: Die Arbeitslosenversicherung schützt immer weniger Beschäftigte vor dem Absturz in die staatliche Fürsorge. Inzwischen rutscht jeder Vierte bei Verlust des Arbeitsplatzes direkt in Hartz IV. Besonders betroffen sind LeiharbeiterInnen.
Der DGB fordert deshalb in einem Positionspapier, Kurzzeitbeschäftigten den Zugang zum Arbeitslosengeld zu erleichtern.
Wurden 2010 noch 33,2 % des Arbeitslosenbestandes vom Versicherungssystem (Arbeitslosengeld I) betreut, waren es im März 2012 nur noch 31,5 %. Doch längst nicht alle erhalten Arbeitslosengeld, da auch Nichtleistungsempfänger vom Versicherungssystem betreut werden müssen. Lediglich gut 27 % aller Arbeitslosen erhalten noch Arbeitslosengeld.
Die Lücken im Versicherungssystem werden insbesondere bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach Job-Verlust sichtbar. Trotz guter Konjunktur sind in 2011 immer noch 2,79 Mio. Menschen nach einer Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeitslos geworden. In 736.832 Fällen sind die Betroffenen direkt in Hartz IV gerutscht, weil sie noch nicht lange genug gearbeitet haben oder so niedriges ALG erhielten, dass dies durch Hartz IV aufgestockt werden musste.
Trotz guter Konjunkurlage nimmt die Zahl derjenigen, die aus Beschäftigung in Arbeitslosigkeit wechseln zu. Alarmierend ist insbesondere, dass in den letzten Jahren immer mehr Arbeitskräfte nach Job-Verlust direkt in Hartz IV rutschen. Während im Krisenjahr 2008 noch 621.000 Menschen aus Erwerbstätigkeit am 1. Arbeitsmarkt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit auf Fürsorgeleistungen angewiesen waren, so stieg ihre Zahl kontinuierlich auf 736.800 in 2011. Dies entspricht einer Steigerung um 18,7 % von 2.008 bis 2011.
Die Zugänge aus Erwerbstätigkeit ins Versicherungssystem (Arbeitslosengeld I) liegen hingegen 2011 um 9,5 % unter dem Niveau von 2008.
Der DGB hält es für notwendig, die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung bei Eintritt der Arbeitslosigkeit zu stärken. Deswegen sollen die Beitragszeiten nicht nur in der letzten zwei sondern der letzten drei Jahren berücksichtigt werden. Angesichts der Instabilität auf dem Arbeitsmarkt sollte die Anwartschaftszeit zugleich von 12 auf 6 Monate verringert werden. Wer 6 Monate innerhalb der Rahmenfrist Beiträge geleistet hat, könnte so für maximal 3 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Das Hartz IV-System könnte so deutlich entlastet werden und vormalige Beitragszahler stärker vom Versicherungssystem betreut werden.
Der DGB schlägt deshalb vor, die bestehende Staffelung, die derzeit den Anspruch auf ALG nach einer Beschäftigungszeit zwischen 12 und 24 Monate regelt, nach vorne zu verlängern.
Derzeit erhalten Arbeitslose mit einer Vorbeschäftigungszeit
von 12 Monaten einen Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld,
nach 16 Monaten Beschäftigung 8 Monate,
nach 20 Monaten Beschäftigung 10 Monate,
nach 24 Monaten Beschäftigung 12 Monate.
Der Vorschlag lautet, auch bei kürzerer Beschäftigung unterhalb von 12 Monaten bereits einen ALG Anspruch zu ermöglichen, der dann allerdings entsprechend kürzer ist. So könnte nach 6-monatiger Beschäftigung 3 Monate Arbeitslosengeld gezahlt werden, nach 8 Monaten Beschäftigung 4 Monate und nach 10 Monaten Beschäftigung 5 Monate.
Das ganze Positionspapier des DGB unter:
http://www.dgb.de/themen/++co++97e47ed8-8861-11e1-5564-00188b4dc422