Mit der neuen Energieeinsparverordnung besteht ab 1. Oktober 2009 eine Nachrüstpflicht für ungedämmte begehbare Dachböden – eine Maßnahme, die sich nicht nur schnell durchführen lässt, sondern auch besonders lohnend ist. Die Energieberater der Verbraucherzentrale Hamburg geben Auskunft über die Verordnung sowie Hinweise zur Durchführung und zu Fördermöglichkeiten, geförderte Beratung gibt es aber auch z.B. hier..
Wärmedämmung gehört zu den am meisten nachgefragten Themen bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Besonders die Dachflächen stehen dabei häufig im Blickpunkt. Da Hausbesitzer oft nichts über den Zustand der Geschossdecke und des Daches wissen, lässt sich dies nur mit einem anschließenden Hausbesuch klären. Bei diesem finden die Fachleute immer wieder Dachflächen vor, die seit Erstellung der Gebäude noch völlig ohne Wärmedämmung geblieben sind.
„Eine ungedämmte Obergeschossdecke von beispielsweise 50 m² Fläche in Eigenleistung mit Dämmmatten zu versehen dauert wenige Stunden und spart pro Jahr etwa 10.000 Kilowattstunden Energie“ so der Energieberater Michael Hell. Eine besonders effektive Einsparmaßnahme, wie Hell vorrechnet: „Das bedeutet bei einer Gasheizung eine Kosteneinsparung von etwa 750 Euro. Die Materialkosten liegen für 14 cm starke Matten aus Mineralwolle etwa bei 260 Euro. In zwei Wintermonaten hat man also die Kosten wieder eingespart.“ Und nicht nur bei den Kosten wird gespart: Jährlich werden etwa 4000 kg weniger klimaschädliches Kohlendioxid freigesetzt.
Übrigens wirkt sich eine Wärmedämmung auch im Sommer positiv auf das Raumklima der darunter liegenden Räume aus: Die hohen Temperaturen im Dachraum werden durch die Dämmung „abgeschirmt“.
Nach der ab 1. Oktober 2009 geltenden neuen Energieeinsparverordnung besteht für diese hoch wirtschaftliche Maßnahme auch eine Nachrüstpflicht. Bei Ein- oder Zwei-Familienhäusern allerdings nur bei einem Besitzerwechsel.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale informieren über alle Aspekte der Wärmedämmung in einem persönlichen Beratungsgespräch. Bei Bedarf kommt ein Energieberater gegen eine Kostenbeteiligung von 45 Euro auch ins Haus.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg ist erreichbar:
Telefonisch: Mo – Mi 10 – 18 Uhr, Do 10 – 20 Uhr, Fr 10 – 16 Uhr: 040/248 32 – 250