Bedürftige erhalten ab Januar 2013 einen Euro mehr: Ab dem kommenden Jahr erhöht die Stadt Hamburg die Zuschüsse für ermäßigte Fahrkarten des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) von 18 Euro auf 19 Euro im Monat.
Alle Menschen, die staatliche Leistungen erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, sind berechtigt, diesen monatlichen Zuschuss für eine ermäßigte HVV-Karte zu bekommen.
„Angesichts der steigenden HVV-Preise freue ich mich, dass wir die ermäßigte Sozialkarte auch im kommenden Jahr weiter anbieten und subventionieren können“, sagt Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). „Die Tatsache, dass sehr viele Menschen in Hamburg die HVV-Sozialkarte nutzen, zeigt, wie wichtig dieses Angebot für alle Hamburgerinnen und Hamburger ist, die in schwierigen finanziellen Verhältnissen leben und trotzdem mobil bleiben wollen.“
Das Angebot gilt für Personen, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben. Es betrifft Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), nach dem Sozialgesetzbuch XII (bei Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Darüber hinaus gilt die ermäßigte HVV-Karte für deren Ehegatten oder Lebenspartner und für minderjährige unverheiratete Kinder, die mit den leistungsberechtigten Personen in einem Haushalt leben. Wenn die Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, gilt die Berechtigung auch für unverheiratete Menschen bis zu einem Alter von 25 Jahren, die im selben Haushalt wohnen. Rund 60.000 Menschen nutzen derzeit eine HVV-Sozialkarte (Stand: Oktober 2012).