Hilferuf des Bodenpersonals an Flughäfen

Betriebsräte des Bodenpersonals appellieren an die Eigentümer, die Beschäftigten vor Hartz IV zu schützen.

Die Betriebsräte der Aviation Handling Services (AHS) an neun großen Flughäfen in Deutschland, auch aus Hamburg, wenden sich mit einem dramatischen Appell an die Eigentümer der Flughäfen. Die 2000 Beschäftigten, davon 500 in Hamburg, sollen von April bis Juni in Kurzarbeit gehen, nachdem der Luftverkehr nahezu vollständig zum Erliegen gekommen ist.

Für einen großen Teil der Beschäftigten, die ohnehin im Niedriglohnbereich arbeiten, bedeuten 60% Kurzarbeitergeld Hartz IV, so schreiben die Betriebsräte in einem offenen Brief. Die Muttergesellschaften der AHS, wie der Flughafen Hamburg, haben für ihre Beschäftigten gute Aufstockungsregelungen abgeschlossen. Die Betriebsräte der AHS sehen nun die Eigentümer der Flughäfen, insbesondere die Stadt Hamburg und das Land Niedersachsen, in der Pflicht, für die AHS-Beschäftigten Verantwortung zu übernehmen.

Die Betriebsräte schreiben an die Eigentümer:

Helfen Sie uns, unsere Miete zu zahlen. Helfen Sie uns, die AHS zu erhalten.

Es gibt ein Leben mit Corona, in dem wir überleben müssen als Beschäftigte.

Und es gibt ein Leben nach Corona, in dem wir als Beschäftigte weiterhin bei der AHS arbeiten und unsere Dienstleistungen anbieten wollen.

Deshalb: geben Sie umgehend der AHS die notwendigen Mittel, um auch unser Kurzarbeitergeld auf bis zu 90% aufstocken zu können.“

Sieglinde Frieß, stellvertretende Landesleiterin von ver.di Hamburg: „Wir haben die Politik aufgefordert, alles zu unternehmen, um das Kurzarbeitergeld bei AHS auf ein existenzsicherndes Niveau aufzustocken.“

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