Viele Hamburgerinnen und Hamburger haben Geld verloren, weil sie es – auf Anraten ihrer Bank – in Lehmann-Papieren angelegt haben. Die Verbraucherzentrale meint, dass vielen Opfern geholfen werden kann, und lädt ein zum Beratungstermin. Am Ende könnten erneute Gruppenklagen stehen.
Die Einladung der Verbraucherzentrale:
Viele Verbraucher – vor allem ältere Leute – sind entsetzt. Sie wollten ihr Geld sicher anlegen. Stattdessen wurde ihnen von ihrer Bank oder Sparkasse ein „Lehman-Zertifikat“ angedreht. Sie haben dem Geldinstitut 5.000, 20.000, 50.000 Euro oder gar mehr anvertraut. Der Wert ihres Depots ist jetzt „Null“, denn die amerikanische Lehman-Bank ist pleite.
„Ist das Geld jetzt endgültig weg? Wir meinen: Nein. Wir sind der Überzeugung, dass die Kunden durchweg falsch beraten wurden. Wer bei einer Kapital-Anlage falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz. Die Bank/Sparkasse muss dem Kunden das eingezahlte Geld erstatten – plus Zinsen“, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg.
In einem Vortrag erläutern Experten der Verbraucherzentrale und erfahrene Rechtsanwälte die Möglichkeiten für Geschädigte, zu ihrem Recht zu kommen.
Termin: Donnerstag, 4. Juni 2009, 17 – 19 Uhr
Ort: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22
Referenten: Edda Castelló, Verbraucherzentrale
Gabriele Schmitz, Verbraucherzentrale
sowie Rechtsanwälte
Kostenbeitrag: 20 Euro
Anmeldung: Tel. 24832-0 oder 24832-107 oder vortraege@vzhh.de