Am 12. Oktober 2005 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Bahn brechenden Entscheidungen Lebensversicherten Erstattungsansprüche gegen ihre Versicherer zuerkannt. Pünktlich zum ersten Jahrestag dieser Urteile wurde eine Sammelklage gegen die Aachen Münchener beim Landgericht Aachen eingereicht. legt.
Die von der Verbraucherzentrale Hamburg organisierten Verbraucher wollen sich nicht mit den abschlägigen Mitteilungen ihres ehemaligen Versicherers Aachen Münchener abfinden. Ihre Chancen stehen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale gut. Das Pilotverfahren gegen die Hamburg-Mannheimer ist inzwischen in Hamburg erfolgreich beendet worden. Der Versicherer zahlte und lieferte überdies eine überprüfbare Abrechnung nach.
Der BGH hatte mit seinen Urteilen vom 12. Oktober 2005 der Versicherungswirtschaft einige Kopfschmerzen bereitet. Die bei gekündigten Versicherungsverträgen ausgezahlten Rückkaufswerte seien viel zu niedrig – Nachschlag würde fällig. Die Bundesrichter entwickelten eine Formel für einen Mindest-Rückkaufswert.
Bei rund 7 Millionen betroffenen Verträgen und einem Rückforderungsbetrag von durchschnittlich 500 Euro mussten die Unternehmen mit Nachforderungen in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro rechnen. Doch während man bei einem Auto mit Konstruktionsfehler mit dem Rückruf des Herstellers rechnen kann, enttäuscht die Versicherungsbranche. „Die Versicherer sitzen das Problem einfach aus und verlassen sich darauf, dass nur ein ganz geringer Bruchteil ihrer Ex- Kunden die Forderung anmeldet“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Offizielle Zahlen über erstattete Beträge gibt es nicht. „Nach unserer Schätzung sind es bislang nicht mehr als einige Tausend Kunden, die Nachschlag gefordert und bekommen haben“, so Castelló. Die Zahl der entschädigten Kunden im Verhältnis zu den Berechtigten liege somit im Promillebereich. So ist die bisherige Gesamtbilanz aus Sicht der Verbraucherzentrale eher enttäuschend.
Fazit: Die Versicherer können sich ins Fäustchen lachen, die ehemaligen Kunden verschenken Milliarden.
Für die Verbraucherschützer ist dieses Zwischenergebnis ein Armutszeugnis für die Versicherungswirtschaft. Sie rede von „Transparenzoffensive“ und „Kundenfreundlichkeit“. Aber wenn es um berechtigte und höchstrichterlich abgesegnete Ansprüche gehe, schwiegen die Versicherer das Thema lieber tot.
Verbrauchern rät die Verbraucherzentrale: Es ist einfach, Nachschlag zu bekommen. Bei den meisten beanstandeten Verträgen zahlen die meisten Versicherer inzwischen oft schon nach Aufforderung durch einen schlichten Brief – wenn auch nie mit nachprüfbarer Abrechnung. Bei einigen Versicherern und besonderen Vertragsgestaltungen (Verträge vor 1995, Verträge ab Herbst 2001, fondsgebundenen Versicherungen und bei angeblich verjährten Forderungen) will die Verbraucherzentrale mit Sammelklagen nachhelfen. In Vorbereitung sind Klagen gegen Axa, SwissLife und Deutscher Herold.
Für die Kunden heißt es: Lebensversicherung gekündigt? Nachforderung anmelden! Einen Musterbrief gibt es kostenlos unter www.vzhh.de.
Wer an der Sammelklage gegen seine Versicherungsgesellschaft teilnehmen möchte, sollte der Verbraucherzentrale die Korrespondenz mit seinem Versicherer übersenden. Per Post: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg. Per Fax: 040-24 832-290. Per E-Mail: versicherungen@vzhh.de. Für die Organisation der Sammelklage erhebt die Verbraucherzentrale pro Vertrag ein Entgelt von 30 Euro.
Beratung im Versicherungsrecht
• per Telefon Mo bis Do 10 bis 18 Uhr unter 09001-77 54 42 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz)
• persönlich in der Kirchenallee 22, Di 10 bis 14, Do 14 bis 18 Uhr