HIBB: GEW fordert Konsequenzen im Fall B.

„Die Bildungsbehörde nimmt sich verblüffend lange Zeit, um über den Fall B. zu brüten“, kritisiert die stellvertretende GEW-Vorsitzende Sigrid Strauß den „offensichtlichen Versuch des Senats, das Problem bis nach der Wahl auszusitzen“.

Der Geschäftsführer des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB), Martin B., war in die Kritik geraten, nachdem seine berufliche Vergangenheit in Mainz und die Umstände seiner Berufung in Hamburg öffentlich geworden sind. Vor allem die Geschäftsführerin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Britta Ernst, hatte mit parlamentarischen Anfragen immer wieder beim Senat nachgehakt. Obwohl der umstrittene Institutsleiter mittlerweile ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst eingeleitet hat, „steckt der Senat den Kopf in den Sand“, so Strauß.

Der Findungsausschuss der Hamburger Schulbehörde hatte Herrn B. vor rund einem halben Jahr in einem umfangreichen Bewerbungsverfahren unter 59 KandidatInnen als den Besten ausgewählt, obwohl er keine Erfahrungen im Bereich Berufliche Bildung vorweisen konnte. Damals, erläutert Strauß, habe B. noch im Rechtsstreit mit seinem damaligen Arbeitgeber gelegen. Der MDK- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Hessen – habe ihm mangelnde soziale Kompetenz und fehlende Führungsqualität vorgeworfen.

„Im Prozess in Mainz ging es für Herrn B. um Amtsenthebung und Hausverbot, die Stelle gegen 58 MitbewerberInnen in Hamburg hingegen hat er bekommen. Hat die Findungskommission wirklich nicht bemerkt, welchem Kandidaten sie hier den Vorzug gibt?

Hat man nicht bemerkt, dass er anscheinend noch in seinem alten Dienstverhältnis war, als er in Hamburg anfing und weshalb wurde er im Alter von 53 Jahren hier noch verbeamtet?

Wieso zieht Senatorin Dinges-Dierig nach den letzten Erkenntnissen nicht sofort die Konsequenzen und entbindet den Mann seiner Pflichten?“

Der frühere Arbeitgeber hat B. vorgeworfen, den Datenschutz, das Wirtschaftlichkeitsgebot und das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Personalrat verletzt zu haben. Strauß: „Trotzdem kann B. hier unbehelligt walten, lässt seinen langjährigen Berater an die Elbe nachkommen und bezieht den Personalrat in wichtige Entscheidungen der Umstrukturierung nicht ein.“

Strauß unterstreicht, schon die Ausgliederung der Beruflichen Bildung in einen Landesbetrieb sei eine falsche Entscheidung gewesen, nun produziere die Behörde mit ihrer Personalpolitik immer weitere Fehler.

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