HHLA-Verkauf: SPD lehnt Antrag des Senats ab

Nach ausführlicher Debatte über den Verkauf eines 30-Prozent-Anteils der Hamburger Hafen u. Logistik AG (HHLA) haben die SPD-Abgeordneten im Haushaltsausschuss den entsprechenden Antrag des Senats abgelehnt. Weder Sachverständige noch Senat hätten in der Anhörung mit der notwendigen Sicherheit ausschließen können, dass auch ein Aktieninhaber mit einem Minderheitsanteil über das Blockieren von Entscheidungen oder die Androhung von Schadenersatzklagen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftspolitik der HHLA nehmen könnte, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gesine Dräger.

„Der Senat geht leichtfertig davon aus, dass die Interessen von Aktienbesitzern und die der Freien und Hansestadt Hamburg stets dieselben sind.“

Bezeichnenderweise sei die Ausgabe von stimmrechtslosen Aktien mit dem Hinweis abgelehnt worden, bei diesen sei mit einem Abschlag gegenüber Aktien mit Stimmrecht zu rechnen. Gleichzeitig sei aber behauptet worden, dieses Stimmrecht sei eigentlich völlig wertlos, weil Minderheitsaktionäre sowieso keinen Einfluss erreichen könnten, erläuterte Dräger.

Kritisiert wird auch die komplizierte Konstruktion der besonderen Aktiengattung für die Speicherstadt. In der Anhörung wurde deutlich, dass ein solches Modell jedenfalls zu dem von der Stadt gesetzten Ziel der Sicherung der Speicherstadt noch nirgendwo eingesetzt worden ist. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der komplexen Konstruktion und der Schwierigkeiten der Abgrenzung die Stadt sich zukünftig rechtlich mit den Aktienbesitzern der Logistikaktie auseinander setzen muss. Das ist nicht zu Ende gedacht.

Es ist richtig, dass die Speicherstadt vor der rein betriebswirtschaftlichen Verwertung geschützt werden muss. Dies muss aber in gleicher Weise auch für die HHLA gelten – auch hier verfolgt die Stadt u. U. andere Ziele als mögliche Investoren. Wenn ein 30%iger Fremdanteil an den Aktien bei der HHLA keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik haben kann – warum soll dies bei Speicherstadt nicht gelten? Dieser Widerspruch konnte vom Senat nicht aufgelöst werden.

Die SPD-Abgeordneten der Bürgerschaft erkennen den Einsatz des Betriebsrates und der Gewerkschaften an, unter den Bedingungen des vom Senat gewollten Aktienverkaufs für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die höchstmögliche Absicherung zu erreichen. „Nicht zuletzt ist es ihnen zu verdanken, dass zum Beispiel der ursprüngliche Plan des Senats, eine Mehrheit an der HHLA zu verkaufen, nicht durchgesetzt werden konnte.

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