Heute schon geräumt?

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt erinnert an die Räum- und Streupflicht der Hausbesitzer: Für den Winterdienst auf Hamburgs Straßen sei nicht allein die Stadtreinigung verantwortlich.

Auftrag der Stadtreinigung ist der Winterdienst auf den Fahrbahnen, von Hauptverkehrsstraßen, auf ausgewählten verkehrswichtigen Radwegen, an Bushaltestellen und auf verkehrswichtigen Gehwegen ohne Anlieger. Darüber hinaus müssen auch Grundeigentümer ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit im Winter leisten. Nach dem Hamburgischen Wegegesetz sind Grundeigentümer verpflichtet, grundstückseigene und angrenzende öffentliche Gehwege vor ihren Grundstücken rechtzeitig von Schnee und Eis zu befreien oder abzustreuen. Dazu gehört auch, eine Verbindung vom Gehweg zur Bushaltestelle oder zum Fußgängerüberweg zu schaffen.

Wichtig ist, dass der Schnee sofort nach Ende des Schneefalls geräumt und Glätte unmittelbar nach Eintritt abgestreut wird (mindestens 1 m breit, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20 Uhr haben Anlieger für ihren „Winterdienst“ bis morgens 8.30 Uhr Zeit, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr.

Anlieger, die ihren Räum- und Streupflichten nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld der für die Wegeaufsicht zuständigen Bezirksämter rechnen.

Achtung: Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen auf Gehwegen nicht verwendet werden, sondern nur abstumpfende Streustoffe wie beispielsweise feinkörniger Kies. Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg geschoben werden.

Für die Meldung ungeräumter bzw. unzureichend geräumter und gestreuter Strecken und für allgemeine Auskünfte steht allen Bürgerinnen und Bürgern die Winterdienst-Hotline der Stadtreinigung Hamburgunter der Telefonnummer 25 76 – 13 13 zur Verfügung. Informationen zum Winterdienst unter www.hamburg.de/winterdienst.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.