Die GAL-Fraktion bewertet die Ankündigung von Senator Nagel, die Online-Durchsuchung auch in Hamburg einführen zu wollen, als heiße Luft. Nagel hatte angekündigt, dass er auch für Hamburgs Verfassungsschutz und Polizei die Online-Durchsuchung wolle, aber zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abwarte.
Ein Gesetzesvorhaben auf Basis dieser Entscheidung ist in dieser Wahlperiode ausgeschlossen. „Nagel macht damit Ankündigungen für die Zeit nach seiner Amtszeit“, sagt der GAL-Abgeordnete Dr. Till Steffen. „Die Erwartung, dass das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung billigt, ist außerdem sehr gewagt.“
Die GAL-Fraktion fordert die CDU auf, angesichts des laufenden verfassungsgerichtlichen Verfahrens auch die gegenwärtig beratene Novelle des Verfassungsschutzgesetzes auf Eis zu legen. Steffen: „Viele der vorgesehenen Kompetenzerweiterungen sind Gegenstand des Verfahrens um das Gesetz aus Nordrhein-Westfalen. Hier ist absehbar, dass nach kurzer Zeit Korrekturen notwendig sind.“ Die Novelle wird heute erstmals im Innenausschuss beraten. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hält das Gesetz für verfassungswidrig. Die CDU-Fraktion hält eine Expertenanhörung für entbehrlich. „Auf glattem Eis sollte man nicht in Schweinsgalopp verfallen“, sagt Steffen.
Die GAL-Fraktion lehnt sowohl die bisher vorgesehenen Kompetenzerweiterungen für den Verfassungsschutz als auch die Online-Durchsuchung ab. In beiden Fällen ist nicht hinreichend gewährleistet, dass die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.