Haspa: Telefonwerbung gerichtlich verboten

Das Landgericht Hamburg hat der Hamburger Sparkasse (Haspa) Tele­fonwerbung verboten. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil untersagt der Sparkasse, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihre Privatkunden anzurufen mit dem Ziel, für Geldan­lagen zu werben, wenn diese nicht zuvor in eine telefonische Kontakt­aufnahme eingewilligt haben (Urt. v. 23. April 2009, Aktenzeichen 315 O 358/08).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Haspa Berufung einlegen wird, ist nicht bekannt.

„Das Urteil ist ein weiterer Erfolg im Kampf gegen die Landplage der Tele­fonwerbung“, freut sich Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbrau­cherzentrale Hamburg. „Das kürzlich vom Bundestag beschlossene Schutzgesetz war dringend. Der Fall zeigt zugleich die Lücke im neuen Gesetz: Wettbewerbswidrig am Telefon geschlossene Verträge sind weiterhin gültig, hier muss nachgebessert werden“, so Hörmann weiter.

Besonders nach der Lehman-Pleite wurde deutlich: Tausenden von Kunden der Banken und Sparkassen waren die undurchsichtigen Zertifikate nach einem illegalen Werbe-Telefonat angedreht worden. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg ergab, dass 56 Prozent der bei der Verbraucherzentrale ratsuchenden Lehman-Geschädigten von der Bank oder Sparkasse telefonisch kontaktiert wurden. Die Haspa ist als Verkäufer der Lehman-Zertifikate in Hamburg besonders häufig vertreten – nach eigenen Angaben in 3.700 Fällen.

Doch schon vor der Lehman-Pleite hatten sich Kunden bei der Verbrau­cherzentrale Hamburg über die nervigen Werbeanrufe der Haspa be­schwert. In Gesprächen zwischen der Verbraucherzentrale und der Ham­burger Sparkasse gelobte diese Besserung. Doch offenkundig betrieb das Geldinstitut die rechtswidrige Praxis weiter. Im Juli 2008 reichte die Verbraucherzentrale Hamburg Klage ein. Das Urteil bestätigt die Auf­fassung der Hamburger Verbraucherschützer.

„Zwar führt die illegale Werbemaßnahme nicht dazu, dass die am Telefon abgeschlossenen Verträge ungültig sind. Aber viele der Lehman-Opfer und andere falsch beratene Kunden haben nun ein weiteres Argument für ihre Entschädigungsforderung“, sagt Edda Castelló, Abteilungsleiterin Recht und Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale.

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