Das Landgericht Hamburg hat der Hamburger Sparkasse (Haspa) Telefonwerbung verboten. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil untersagt der Sparkasse, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihre Privatkunden anzurufen mit dem Ziel, für Geldanlagen zu werben, wenn diese nicht zuvor in eine telefonische Kontaktaufnahme eingewilligt haben (Urt. v. 23. April 2009, Aktenzeichen 315 O 358/08).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Haspa Berufung einlegen wird, ist nicht bekannt.
„Das Urteil ist ein weiterer Erfolg im Kampf gegen die Landplage der Telefonwerbung“, freut sich Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das kürzlich vom Bundestag beschlossene Schutzgesetz war dringend. Der Fall zeigt zugleich die Lücke im neuen Gesetz: Wettbewerbswidrig am Telefon geschlossene Verträge sind weiterhin gültig, hier muss nachgebessert werden“, so Hörmann weiter.
Besonders nach der Lehman-Pleite wurde deutlich: Tausenden von Kunden der Banken und Sparkassen waren die undurchsichtigen Zertifikate nach einem illegalen Werbe-Telefonat angedreht worden. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg ergab, dass 56 Prozent der bei der Verbraucherzentrale ratsuchenden Lehman-Geschädigten von der Bank oder Sparkasse telefonisch kontaktiert wurden. Die Haspa ist als Verkäufer der Lehman-Zertifikate in Hamburg besonders häufig vertreten – nach eigenen Angaben in 3.700 Fällen.
Doch schon vor der Lehman-Pleite hatten sich Kunden bei der Verbraucherzentrale Hamburg über die nervigen Werbeanrufe der Haspa beschwert. In Gesprächen zwischen der Verbraucherzentrale und der Hamburger Sparkasse gelobte diese Besserung. Doch offenkundig betrieb das Geldinstitut die rechtswidrige Praxis weiter. Im Juli 2008 reichte die Verbraucherzentrale Hamburg Klage ein. Das Urteil bestätigt die Auffassung der Hamburger Verbraucherschützer.
„Zwar führt die illegale Werbemaßnahme nicht dazu, dass die am Telefon abgeschlossenen Verträge ungültig sind. Aber viele der Lehman-Opfer und andere falsch beratene Kunden haben nun ein weiteres Argument für ihre Entschädigungsforderung“, sagt Edda Castelló, Abteilungsleiterin Recht und Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale.