Im vergangenen Herbst sah alles so gut aus für die geschädigten Anleger – seit heute müssen sie zittern: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat als Berufungsinstanz gegen zwei Lehman-Opfer entschieden und die beiden anders lautenden Urteile des Landgerichts kassiert.
Bleibt es dabei, gibt es keine Entschädigung von der Haspa für die Opfer. Aber verloren ist die Sache noch nicht endgültig, denn die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Außerdem betonte der Vorsitzende Richter in seiner Begründung: Es kommt alles auf den Einzelfall an. Welche Anlageabsichten hat der Kunde angegeben, wie ausführlich war die Risikoberatung? Konnte der Anlageberater davon ausgehen, dass der Kunde verstand, welches Risiko er einging?