Wären CDU und Senat weniger selbstgefällig und hätten die Mitarbeiter des Bezirksamts Harburg sorgfältiger gearbeitet – der kleine Hasan, der in der Möhlenweddern in Wilhelmsburg genau neben seinem Spielplatz ertrunken ist, könnte womöglich noch leben. Das ergab die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der SPD-Familiensprecherin Carola Veit.
Mit scharfer Kritik am Senat und am Bezirksamt Harburg hat die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Carola Veit, auf die Senatsantwort zu ihrer Kleinen Anfrage (Drs.Nr. 18/6603) zum Tod des zweijährigen Hasan aus Wilhelmsburg reagiert. „Das Bezirksamt hat leichtfertig das zögerliche Verhalten des Bauträgers akzeptiert und Auflagen nicht rechtzeitig durchgesetzt. Der Senat hat sich mit früheren Vorschlägen der SPD-Fraktion für mehr Sicherheit auf Spielplätzen nicht beschäftigt. Beides ist in diesem Fall besonders schlimm und traurig.“
Veit hatte den Senat zum Ablauf bei Planung und Bau des Spielplatzes am Möhlenhoff befragt. Zuvor war bekannt geworden, dass ein Anwohner das Amt schriftlich gewarnt hatte, dass es nur eine Frage der Zeit sei, „wann es zu einem Unfall kommt, möglicherweise sogar mit Todesfolge“. In der Antwort bestätigt der Senat nun, dass in einem durch die Staatsanwaltschaft eingeleiteten Vorermittlungsverfahren mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten innerhalb des zuständigen Bezirksamtes geprüft werden.
Das zuständige Bezirksamt hätte seine Auflagen an den Bauträger durchsetzen müssen, sagte Veit. Anfang Mai waren bei einem Ortstermin Nachpflanzungen und die Errichtung eines Zaunes vereinbart worden. Dies sollte bis Ende Mai geschehen. „Eine erneute Überprüfung hielt das Bezirksamt jedoch nicht für nötig“, kritisierte Veit. „Dies war angesichts der Warnungen von Anwohnern und vorangegangener Unfälle mit Kindern überaus fahrlässig.“ Nicht einmal auf eine provisorische Absperrung habe das Bezirksamt gedrängt.
Veit hatte zudem vom Senat wissen wollen, ob dieser sich mit den Vorschlägen der SPD-Fraktion „Private Spielplätze sichern“ (Drs. 18/2946) beschäftigt habe. Die SPD wollte eine Regelungs- oder Überwachungsmöglichkeit schaffen, mit der die Sicherheit von Spielflächen im Zuge der Bauantragsprüfung und der Bauabnahme festgestellt werden kann. Die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft hatte diesen Antrag seinerzeit abgelehnt.
Auch jetzt verweist der Senat lediglich auf alte Ausschussberichte. „Die protokollierten Äußerungen sind peinlich für CDU-Fraktion und Beust-Senat, da sie die Verantwortung allein den Eltern zuschieben wollen.“ So hatten die Senatsvertreter unter anderem geantwortet, Eltern seien „aufgerufen, den ordnungsgemäßen Zustand der Spielplätze und Spielgeräte zu überwachen.“ Der konkrete SPD-Vorschlag wäre „mit der Überprüfung von in langem Gebrauch befindlichen Spielzeug in Kinderzimmern vergleichbar (..), welche eindeutig in der Verantwortung der Eltern liegen würde“ (vgl. Drs. 18/4043).