Der Bundesrat hat Hamburgs Gesetzesinitiative zur verbesserten Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus mit breiter Mehrheit angenommen – Tätern drohen jetzt empfindlichere Strafen.
Justizsenatorin Jana Schiedek hob die Initiative als wichtiges Signal hervor: „Wir dulden es nicht, dass Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrer sexuellen Orientierung zu Opfern werden. Diese Straftaten sind für die Opfer besonders erniedrigend. Sie werden zu bloßen Objekten degradiert. Darüber hinaus verunsichern und verängstigen sie andere Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden.“
Mit dem erarbeiteten Gesetzentwurf werden menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters bei der Strafzumessung durch eine Ergänzung des § 46 Strafgesetzbuch besonders berücksichtigt.
Damit wird im Strafgesetzbuch ausdrücklich geregelt, dass derartige Motive nach dem Willen des Gesetzgebers strafschärfend wirken. Dies betrifft insbesondere Straftaten, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer politischen Orientierung, ihres Alters oder einer geistigen oder körperlichen Behinderung richten.
Der Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern weise für das Jahr 2010 bundesweit 762 derartige Gewalttaten aus, so die Justizbehörde. Der Gesetzentwurf wird nun dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung zugeleitet.
Nicht erst angesichts der Mordserie der sogenannten Zwickauer Zelle sei eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs überfällig. Mit einer Ergänzung des Strafgesetzbuchs setze Deutschland zusätzlich eine Empfehlung des Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierungen um, so die Behörde.