Der Handelskammer missfällt, dass BürgerInnen nach einem erfolgreichen Volksentscheid die Kungeleien zwischen Kaufmannschaft und Senat womöglich stören könnten. Mit einer irreführenden Argumentation soll der Volksentscheid sabotiert werden. Farid Müller (GAL) entwirrt die Zahlenspielereien.
Die Handelskammer hat sich heute öffentlich gegen den Volksentscheid für verbindlichere und bürgerfreundlichere Volksentscheide ausgesprochen. Zur Begründung wird die vom Volksentscheid beabsichtigte Senkung der Zustimmungshürde für Verfassungsänderungen von derzeit 50 auf 35 Prozent der Wahlberechtigten angeführt. Die Handelskammer kritisiert, dass dann eine Minderheit die Verfassung ändern könne.
Dazu erklärt der Verfassungsexperte der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Farid Müller: „Die Handelskammer argumentiert irreführend. Tatsache ist: Im Moment gibt es bei einer Volksabstimmung erheblich höhere Hürden für eine Verfassungsänderung als bei Abstimmungen in der Bürgerschaft. Das will die Volksinitiative ändern.“
Derzeit reicht für eine Verfassungsänderung durch die Bürgerschaft eine Zahl von Abgeordneten aus, die 31 Prozent der Wahlberechtigten repräsentiert: Zurzeit sind 61 Prozent der Wahlberechtigten durch Abgeordnete in der Bürgerschaft vertreten. Bei einer Verfassungsänderung müssen mindestens drei Viertel der Abgeordneten anwesend sein, also 91 Abgeordnete. Bei der Abstimmung sind dann zwei Drittel, also 61 Abgeordnete erforderlich. Diese repräsentieren 31 Prozent der Wahlberechtigten.
Das Beispiel Bayerns zeige zudem, dass die Sorge, mit einer solchen Regelung werde die Demokratie gefährdet, nicht der Wahrheit entspreche. Das Quorum des Hamburger Volksentscheid liegt zehn Prozent über der geltenden bayerischen Regelung.