Hamburgs behinderten Kindern wird geholfen

Als sehr positive Neuregelung hat der Bürgerschaftsabgeordnete Uwe Grund (SPD) den erweiterten Anspruch auf Kinder-Kurzzeitpflege auch in bisher von Pflegekassen nicht zugelassenen Einrichtungen bewertet.

„Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben aufgrund fehlender Logistik und Kapazitäten keine kindgerechten Angebote. Deshalb haben Eltern ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege für ihre behinderten Kinder oft nicht genutzt“, erläuterte Grund.

„Pflegebedürftigen Kindern und ihren Familien ist nun eine neue Möglichkeit eröffnet. Sie können ihre Kinder in besonders für ihre Bedürfnisse ausgerichteten Einrichtungen betreuen lassen und Betreuungsplätze nutzen, die in den Ferien von Behindertenwohnheimen angeboten werden. Das ist eine wirklich erfreuliche Entlastung für viele Eltern und deren behinderte Kinder bis zum 18. Lebensjahr.“

Neu sei, so der Abgeordnete, dass nun die Pflegeversicherung für diese Kurzzeitentlastungen bis zu 1.470 Euro jährlich übernehme. Darüber hinaus gebe es weiterhin den Anspruch auf Verhinderungspflege in gleicher Höhe.

Vorbildlich sei auch die Zusage der Pflegekassen, so der Abgeordnete weiter, dass entsprechende Anträge unbürokratisch bearbeitet und schnell entschieden würden.

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