Hamburg bekommt ein deutschlandweit bislang einmaliges Transparenzgesetz. Künftig müssen Politik und Verwaltung Dokumente von öffentlichem Interesse unaufgefordert und kostenfrei im Internet zur Verfügung stellen.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit begrüßt den Entwurf für ein Hamburger Transparenzgesetz, auf den sich die Bürgerschaftsfraktionen der SPD, CDU, GAL, FDP und DIE LINKE gemeinsam mit der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ geeinigt haben.
„Das neue Transparenzgesetz schafft nicht nur die Voraussetzungen für einen bürgerfreundlichen Informationszugang, Hamburg belegt damit in Sachen transparente Verwaltung auch einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer. Entscheidend kommt es nun künftig darauf an, das Gesetz mit Leben zu füllen und es in der Verwaltungspraxis auch wirksam umzusetzen.“, so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Kernstück des Entwurfs ist das öffentliche Informationsregister, in das die Verwaltung zukünftig eine Vielzahl von Daten, Dokumenten, Statistiken, Verträgen und Vorschriften einstellt. Das Gesetz gibt konkret vor, welche Daten im Informationsregister zu veröffentlichen sind. In Zukunft können dann Bürgerinnen und Bürger ohne individuellen Antrag dort Einsicht nehmen und sich über das Verwaltungshandeln informieren. Auch die Grundlagen, die zu den Entscheidungen geführt haben, erfahren Bürgerinnen und Bürger so aus erster Hand. Für Interessierte ohne Internetzugang soll ein Zugang über öffentliche Terminals, zum Beispiel in den Bücherhallen, ermöglicht werden. Das Informationsregister bietet nicht zuletzt auch der Presse ganz neue Recherchemöglichkeiten. Weiter wird durch das Transparenzgesetz der antragsgebundene Informationszugang, der bisher durch das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz geregelt war, noch einmal ausgeweitet, indem die Ablehnungsgründe reduziert werden.
Allerdings kann der Zugang zu Informationen nicht völlig uneingeschränkt gewährt werden. Wo persönliche Daten des Einzelnen und damit das informationelle Selbstbestimmungsrecht betroffen sind, muss eine Grenze gezogen werden. „Der Schutz der Daten von Bürgerinnen und Bürger muss gewahrt bleiben. Uns fällt als Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde die wichtige Aufgabe zu, bei der Umsetzung sowohl die Belange der Transparenz als auch des Datenschutzes miteinander auszugleichen. Hierfür werden wir sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den auskunftspflichtigen Stellen beratend und rechtswahrend zur Verfügung stehen“, so Caspar weiter.
Die Einführung eines Informationsregisters war eine der Hauptforderungen der Volksinitiaitive „Transparenz schafft Vertrauen“, die jetzt von allen Bürgerschaftsfraktionen übernommen wurde. An diesem Mittwoch soll das Gesetz von der Bürgerschaft beschlossen werden. Ein für Sommer geplantes Volksbegehren wird damit obsolet.
„Mit der Einführung des Transparenzgesetzes wird Hamburg Transparenz-Hauptstadt“, so Gregor Hackmack vom Verein Mehr Demokratie, der die Volksinitiative zusammen mit Transparency International und dem Chaos Computer Club initiiert hatte. „Wir haben aus dem Informationsrecht der Menschen eine Informationspflicht der Behörden gemacht. Das ist ein Quantensprung auf dem Weg zu einer offenen Gesellschaft.“
Das Hamburgische Transparenzgesetz geht weit über das bisherige Informationsfreiheitsgesetz hinaus. Viele Daten und Dokumente sind nicht mehr nur auf Antrag zugänglich, sondern für Bürgerinnen und Bürger frei im Internet verfügbar. Zu den Informationen, die dort von Amtswegen veröffentlicht werden müssen, zählen Senatsbeschlüsse, Gutachten, öffentliche Pläne, Geodaten, Subventionsvergaben und Bau- bzw. Abrissgenehmigungen. Veröffentlichungspflichtig sind insbesondere auch alle Verträge über 100.000 Euro, die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen. Wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen inklusive der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen der Leitungsebene sind ebenfalls verpflichtend zu veröffentlichen. Personenbezogene Daten sowie juristisch klar definierte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben aber geschützt. In Zweifelsfällen entscheidet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
„Frei zugängliche Informationen sind ein wirksames Mittel gegen Steuerverschwendung und Korruption“, so Gerd Leilich von Transparency International. „Da Bürger und Öffentlichkeit nun frühzeitig Einblick erhalten, werden sie auch frühzeitig auf einen Missstand aufmerksam machen können.“
Daten, die nicht von der Verwaltung und öffentlichen Unternehmen im Informationsregister veröffentlicht werden müssen, können weiterhin auf Antrag zugänglich gemacht werden. Hierfür soll künftig eine Kostenschätzung vor unrealistischen Forderungen schützen.
Sämtliche Daten werden strukturiert und maschinenlesbar zur Verfügung gestellt. Aus Sicht des Chaos Computer Clubs wird die gesetzliche Festschreibung von Open-Data Grundsätzen bundesweit Maßstäbe setzen. „Dadurch wird sichergestellt,“ so Michael Hirdes vom CCC, „dass mit öffentlichen Geldern generierte Daten auch für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind.“
Der am Mittwoch in der Bürgerschaft zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf war in weiten Teilen in einer Gemeinschaftsarbeit von Bürgerinnen und Bürgern im Internet (Wiki) sowie in Bündnistreffen erarbeitet worden. Im November und Dezember 2011 hatte das Transparenzbündnis aus Mehr Demokratie, Transparency, CCC, Piratenpartei, ödp, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, attac, und Omnibus für direkte Demokratie 15.119 Unterschriften gesammelt. Daraufhin war der SPD-geführte Senat zusammen mit allen Bürgerschaftsfraktionen im Mai 2012 in die Verhandlungen mit der Volksinitiaitive eingestiegen.
Der Weg zum Hamburger Transparenzgesetz:
28.10.2011 Anmeldung der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“
09.12.2011 Einreichung von 15.119 Unterschriften: Volksinitiative erfolgreich
28.02.2012 Öffentliche Anhörung zum Transparenzgesetz im Justizausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft
30.04.2012 Einreichung eines überarbeiteten Gesetzentwurfes durch die Initiative als Basis für ein Volksbegehren im Sommer 2012
13.06.2012 Verabschiedung des Hamburgischen Transparenzgesetzes in der Bürgerschaft