Senator Scheele setzt auf Integrationsministerkonferenz in Magdeburg den integrationspolitischen Kurs Hamburgs fort.
Auf der 9. Integrationsministerkonferenz in Magdeburg hat sich Integrationssenator Detlef Scheele für ein Kommunales Wahlrecht für langjährig legal in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürgern aus sogenannten Drittstaaten eingesetzt. Um dies zu ermöglichen, soll der Bund zu einer Änderung im Grundgesetz aufgefordert werden.
„Integration bedeutet für mich Teilhabe – auch am demokratischen Meinungsbildungsprozess. Deshalb brauchen wir ein Kommunales Wahlrecht für in Deutschland lebende Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit“, begründet Senator Detlef Scheele seinen Vorstoß.
Gut 60% der ausländischen Bevölkerung in Deutschland hat keine EU-Staatsangehörigkeit. Mehr als 4,3 Millionen der in Deutschland lebenden Menschen mit ausländischem Pass haben damit nicht das Recht, in ihren Kommunen zu wählen oder gewählt zu werden.
Weiteres Thema war ein Beschlussantrag aus Rheinland-Pfalz zum Thema Menschenhandel, dem sich Hamburg als ursprüngliche Antragstellerin angeschlossen hat. In dem Antrag fordern die Länder einen verbesserten Schutz für Migrantinnen und Migranten, die Opfer von Menschenhandel zur sexuellen oder zur Arbeitsausbeutung geworden sind. Mit dem im Februar dieses Jahres veröffentlichten Hamburger Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege hat Hamburg hierbei bereits wichtige Impulse gesetzt.