Gutes Ergebnis für Mitte Altona

Mit der heutigen Vorlage des städtebaulichen Vertrages und der gestrigen Zustimmung der Kommission für Stadtentwicklung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes zur Mitte Altona sind in dieser Woche zwei für den neuen Stadtteil wichtige Schritte erfolgreich vollzogen worden.

„Mit dem heute vorgestellten städtebaulichen Vertrag liegt ein gutes Ergebnis für die weitere Entwicklung in Mitte Altona vor. Das sehr lange Ringen der Behörde mit den Eigentümern hat sich für die Stadt gelohnt. Auch ist der Senat der Erwartung der Regierungsfraktion nach einer vertraglichen Absicherung der im Masterplan formulierten Ziele nachgekommen“, so Dirk Kienscherf, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Die Eigentümer verpflichten sich, die städtebaulichen Ziele des Masterplans umzusetzen. SAGA GWG, der Altonaer Spar- und Bauverein und der Bauverein der Elbgemeinden stehen bereits als Bauherren für preiswerten Wohnraum fest. 20 Prozent der Wohnflächen sind für Baugemeinschaften reserviert. Die durch das neue Planungsrecht entstehenden Planungsgewinne in Höhe von gut 48 Millionen Euro werden zudem abgeschöpft. Alles dieses waren Forderungen der SPD-Fraktion“, betont Kienscherf.

Auf Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion wird der Stadtentwicklungsausschuss Mitte Januar 2014 in einer Selbstbefassung die Abwendungsvereinbarungen ausführlich beraten. Kienscherf: „Dort werden wir den Vertrag sehr eingehend prüfen. Auch wenn die Stadt das Quartier nun nicht selbst entwickelt, werden wir weiterhin sehr genau darauf achten, dass unsere Forderungen auch umgesetzt werden.“

Hintergrund:
Anders als in der HafenCity gehören die Flächen der Mitte Altona nicht der Stadt. Eine Übernahme wäre nur möglich gewesen, wenn die Eigentümer nicht gewillt oder in der Lage gewesen wären, die politischen Ziele der städtebaulichen Planung umzusetzen. Die wesentlichen Ziele der Entwicklung wurden 2012 mit breiter politischer Mehrheit beschlossen: 1. Sicherstellung eines großen Angebots an preiswertem Wohnraum, 2. Erhöhung des Anteils autoarmen Wohnens, 3. Gewährleistung von Barrierefreiheit in Gebäuden und im öffentlichen Raum, 4. Entwicklung kleinteiliger Nachbarschaften, 5. Gewährleistung eines funktionsfähigen alleinigen ersten Bauabschnitts, 6. Perspektiven für vorhandene Gewerbebetriebe bieten, 7. Fortführung der Beteiligungsprozesse.

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