Großer Teil der Geduldeten darf bleiben

Nach Recht und Gesetz hat ein großer Teil der geduldeten Personen in Hamburg das Recht, sich hier aufzuhalten. Das geht aus der heute vorgestellten Bilanz des Einwohnerzentralamts hervor, nach der zwei Drittel der Anträge auf Aufenthaltserlaubnis positiv beschieden werden mussten.

In der Gruppe der durch den Senat besonders unter Druck gesetzten Afghanen sind es 40 Prozent. Das gilt bereits unabhängig von der neuen Bleiberechtsregelung. Antje Möller, flüchtlingspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion: „Der politische Kurzschluss des Senators, alle geduldeten Personen umgehend abschieben zu wollen, ist mit dem Ausländergesetz nicht vereinbar, sondern reaktionäre Polemik. Die GAL fordert die zügige Bearbeitung der mehreren tausend Anträge geduldeter Personen, die auf eine Aufenthaltserlaubnis warten.“

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