Großoffensive gegen Geldwäsche

Unternehmen in ganz Deutschland müssen sich auf schärfere Kontrollen seitens der Behörden einstellen: Geldwäsche und krumme Geschäfte mit hohen Summen sollen schneller unterbunden werden.

Wie das Wirtschaftsmagazin ‚impulse‘ berichtet, setzen die Länder nach und nach das am 1. März in Kraft getretene „Gesetz zur Optimierung der Geldwäsche-Prävention“ um. In Hessen und Baden-Württemberg haben bereits erste Kontrollen in Firmen stattgefunden, ob die verschärften Vorschriften auch umgesetzt werden.

Mit einem Besuch müssen vor allem Firmen aus dem Nichtfinanzsektor rechnen, die mit hohen Bargeldsummen hantieren, beispielsweise Auto-Händler, Juweliere oder Immobilienmakler. Sie müssen eigentlich von jedem Käufer, der mehr als 15.000 Euro bar bezahlt, den Personalausweis oder bei einem Firmenkunden den aktuellen Handelsregister-Auszug kopieren. Demjenigen, der gegen diese Auflagen verstößt, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Wie ‚impulse‘ weiter berichtet, werden die Behörden diese Unternehmen schon bald verpflichten, einen Geldwäsche-Beauftragten zu ernennen und zu schulen. Grundsätzlich gilt diese Pflicht für Unternehmen, die mehr als neun Mitarbeiter haben und in bestimmten Branchen mit einem hohen Bargeschäftsanteil tätig sind.

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