Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lädt für den 19. Januar zu einer Betriebsversammlung beim Hamburger Onlinespielehersteller GOODGAME STUDIOS ein, um durch die Wahl eines Wahlvorstandes eine Betriebsratswahl in dem Unternehmen einleiten zu lassen.
Der ursprünglich geplante Termin Ende dieses Jahres konnte nicht stattfinden, da das Unternehmen keine geeigneten Räumlichkeiten für die 1200 Beschäftigten zur Verfügung stellen konnte.
Im Vorfeld der Wahl ist es zu einer Kündigungswelle bei dem bisher betriebsratslosen Marktführer für Onlinespiele gekommen. Dabei wurden Ende November 28 Beschäftigte unerwartet und zeitgleich gekündigt.
ver.di und die betroffenen Beschäftigten vermuten einen Zusammenhang mit der geplanten Betriebsratswahl und den Kündigungen, da fast alle der Gekündigten zum Vorbereitungskreis der Wahl gehörten.
Die Gekündigten haben Kündigungsschutzklage vor dem Hamburger Arbeitsgericht eingereicht.
„Wir erwarten von Goodgame Studios, dass die Betriebsratswahl jetzt problemlos stattfinden kann, damit die Beschäftigten ihre gesetzlich vorgesehene Mitbestimmung wahrnehmen können“, sagt Gaby Weinrich – Borg von ver.di Hamburg. „Jegliche Einflussnahme der Geschäftsführung im Vorfeld einer Betriebsratswahl wäre illegal und strafbar.“
Ein Zusammenhang zwischen den Kündigungen und der Betriebsratswahl bleibt schwer nachzuweisen. Trotzdem sind die Anzeichen dafür sehr eindeutig. So wurde einigen Beschäftigten wegen angeblichen Leistungsdefiziten gekündigt, obwohl ihnen kurz zuvor noch eine gute Arbeit von Führungskräften bestätigt wurde. Anderen wurden angeblich betriebliche Gründe genannt, obwohl das Unternehmen regelmäßig und umfangreich neu einstellt.
Dazu Weinrich – Borg: „ Der Fall mit den Kündigungen spricht eine deutliche Sprache. Wenn Goodgame Studios es zukünftig ernst meint mit der Akzeptanz eines Betriebsrates, müssen die Kündigungen zurück genommen werden. Wenn nicht, könnte der Ruf als guter Arbeitgeber dauerhaft Schaden nehmen und die Arbeitsgerichte werden sich im neuen Jahr um jeden einzelnen Fall kümmern.“