Heute bringt Arbeitsministerin Andrea Nahles den Entwurf für das Mindestlohngesetz in das Bundeskabinett ein. Mit der Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns von zunächst 8,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2015 wird eine langjährige Forderung des DGB endlich umgesetzt.
In Hamburg würde es 150.000 Beschäftigten besser gehen, wenn der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt. „Der Mindestlohn ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Wege zu einer anständigen Bezahlung. Der vorliegende Gesetzentwurf hat allerdings noch Schwächen: Die vorgesehenen Ausnahmen für junge Menschen und Langzeitarbeitslose sind willkürlich und diskriminierend“, sagt Katja Karger, Vorsitzende des DGB Hamburg.
Außerdem fehle es an Kontrollinstrumenten. „Natürlich werden wir Gewerkschaften darauf achten, dass der Mindestlohn nicht unterlaufen wird, dennoch müssen auch staatliche Instrumente zur Prävention und Kontrolle implementiert werden“, sagt Karger. Eine Hotline zum Melden von Verstößen könne ein geeignetes Instrument dafür sein. Zudem seien lange Verjährungsfristen bei Verstößen der Arbeitgeber wichtig. Das erhöhe die Chancen auf die Durchsetzung der gesetzlich vorgesehenen Bezahlung und nehme Arbeitgeber noch nach einigen Jahren in die Pflicht. Diese müssten dann damit rechnen, den zu wenig gezahlten Lohn nachzahlen zu müssen.
Der geplante Mindeststundenlohn von 8,50 Euro komme nicht nur vielen Geringverdienern zu Gute, sondern entlaste zugleich den Haushalt in Hamburg sowie den des Bundes, so Karger. Zudem seien deutliche Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer sowie den Sozialbeiträgen zu erwarten.
Weitere Informationen: https://www.dgb.de/themen/++co++b1ddf3e2-a3bb-11e3-936b-52540023ef1a