Gericht deckelt Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstößen

Bei der Abmahnung von Urheberrechtsverstößen werden den Betroffenen oft Anwaltskosten von weit über 1.000 Euro in Rechnung gestellt. Das wurde jetzt vom Gericht begrenzt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt einen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, durch den Verbraucher, die im privaten Bereich einen Urheberrechtsverstoß begangen haben, zukünftig besser vor maßlosen Anwaltsforderungen geschützt werden (Hinweisbeschluss vom 24. Juli 2013, Az. 31a C 109/13).

Das Hamburger Gericht teilt in seinem Beschluss mit, dass der Gegenstandswert der Streitigkeiten deutlich geringer anzusetzen sei als bislang von Anwälten und den meisten Gerichten gehandhabt. Bei vielen Urheberrechtsverstößen, die oft durch das sogenannte Filesharing von Video- und Musikdateien begangen werden, wäre dann nur noch ein Betrag von 150 Euro für die Leistungen der Anwälte zu zahlen.

„Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt“, freut sich Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg, die berichtet, dass selbst Minderjährigen und arglosen Internetusern in der Vergangenheit Forderungen von bis zu 3.000 Euro zugeschickt wurden.

Der Hinweisbeschluss des Amtsgerichts Hamburg kann auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de heruntergeladen werden.

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