Senat beschließt Präventionsmaßnahmen gegen religiös motivierten Extremismus
Der Senat hat heute Maßnahmen beschlossen, damit junge Menschen, ihre Eltern, pädagogische Fachkräfte und andere Betroffene zukünftig besser mit der Herausforderung des gewaltbereiten Salafismus und anderer extremistischer Strömungen umgehen können. Aus Landesmitteln werden 1,1 Mio. Euro für zielgenaue Projekte zur Verfügung gestellt. Mit dem Konzept beantwortet der Senat zugleich ein Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft.
„Der Salafismus ist nicht ein Problem des Islams, sondern eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft, der wir uns gemeinsam stellen“, sagt Senator Detlef Scheele. „Ich bin den muslimischen Religionsgemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde dankbar für ihre Beteiligung bei der Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie. Ich freue mich, dass sie dieses Konzept mittragen und nun auch mit Leben füllen.“
Sensibilisierung und Qualifizierung der bestehenden Hilfsangebote
Die religiös motivierte Radikalisierung von jungen Menschen ist ein mehrschichtiges Problem und keineswegs auf Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischer / alevitscher Religionszugehörigkeit beschränkt. Die Ursachen sind vielfältig, wobei unter anderem die bisherige Beratungspraxis zeigt, dass bei Radikalisierungsverläufen oft auch familiäre Belastungen festzustellen sind. Zudem spielt gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch die Suche nach Identität und Zugehörigkeit eine Rolle. Insbesondere bei ursprünglich nichtmuslimischen Jugendlichen („Konvertiten“) wird die Hinwendung zum Salafismus gelegentlich als Ausdruck einer neuen Protestkultur gewertet.
Die Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus umfasst daher auch das soziale und schulische Umfeld. Entscheidend ist hier die Qualifizierung der Regelsysteme Schule, Kita, Jugendarbeit sowie der Sozialen Dienste und vorhandener Beratungs-Hotlines. Hiervon profitieren auch die Eltern betroffener Jugendlicher, die noch stärker unterstützt werden können.
Konzept: Prävention und Intervention
Ausgangslage für die Präventions- und Deradikalisierungsarbeit ist ein Konzept, welches die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration gemeinsam mit der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Behörde für Inneres und Sport, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie den islamischen Religionsgemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde erarbeitet hat.
Um die Zusammenarbeit von Verwaltung und Zivilgesellschaft zu verbessern und gemeinsam gezielt Know-how aufzubauen, wurde ein Netzwerk „Prävention und Deradikalisierung“ eingerichtet. In den ersten Sitzungen haben sich die Akteure bereits auf konkrete Arbeitspakete sowohl der Präventions- als auch der Interventionsarbeit verständigt.
Projektförderung
Dazu zählt auch die konzeptionelle Vorarbeit für Projekte, die Jugendlichen eine positive, muslimische Hamburger Identität ermöglichen und sich zugleich klar gegen den gewaltbereiten Salafismus und religiös motivierten Extremismus positionieren. Hierbei sollen auch so genannte Peers (Jugendliche mit Vorbildfunktion aus der gleichen sozialen Gruppe) und Multiplikatoren eingesetzt werden. 150.000 Euro werden insbesondere für Präventionsprojekte der islamischen und alevitischen Religionsgemeinschaften zur Verfügung gestellt.
Das bislang vom Bund finanzierte Beratungsangebot, das vorrangig an Angehörige in Krisensituationen unterstützt, soll bereits ab November 2014 zunächst personell verstärkt werden. Ab 2015 soll ein eigenes mobiles Beratungsteam für Hamburg aufgebaut und komplett aus Landesmitteln finanziert werden. Ein Ausstiegsangebot für radikalisierte Jugendliche wird derzeit entwickelt.
Die geplanten Maßnahmen sollen insoweit die Mittel der Polizei und Sicherheitsorgane ergänzen, mit denen die Innenbehörde gegen Gefahren durch gewaltbereite Salafisten und andere religiös verbrämte Extremisten auch weiterhin konsequent vorgeht.
Finanzen
Der überwiegende Teil der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit wird aus Landesmitteln finanziert. Hierfür stellt der Senat in den kommenden zwei Jahren rund 1,1 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Präventionsarbeit werden auch Projektmittel beim Bund beantragt.
Weitere Informationen sowie das „Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und anti-muslimischer Diskriminierung“ sind in Kürze im Internet unter www.hamburg.de/integration abrufbar.