Bundesgerichtshof bestätigt Gaspreisprotest: E.on Hanse hat eine rechtswidrige Preisänderungsklausel in Gasverträgen verwendet und wird in mehreren Hundert Prozessen gegen Gaskunden den Kürzeren ziehen, so die Verbraucherzentrale Hamburg.
Das ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. März 2012, dessen schriftliche Begründung gestern veröffentlicht wurde (Aktenzeichen VIII ZR 93/11).
Es ging um eine Zahlungsklage der E.on Hanse gegen einen Hamburger Kunden, der 2005 Widerspruch gegen den Gaspreis eingelegt und einen Teil der Zahlungen verweigert hatte. Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf gab dem Gasversorger Recht, das Landgericht Hamburg dem Kunden. Jetzt entschied der BGH, dass der Kunde zwar nicht den bei seinem ursprünglichen Vertragsschluss im Jahre 1998 geltenden Preis bei seinen Kürzungen zugrunde legen durfte, aber den drei Jahre vor seinem 2005 erstmalig erhobenen Preisprotest festgesetzten Preis.
„Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für E.on Hanse“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Damit sei höchstrichterlich die von E.on Hanse verwendete Preisänderungsklausel für unwirksam erklärt worden. Alle Kunden, die der von der Verbraucherzentrale Hamburg seit Sommer 2004 gegebenen Empfehlung gefolgt seien, einen Teil der Gasrechnungen zu verweigern, seien damit im Recht. 55.000 Kunden hatten Widerspruch gegen die Preise eingelegt, davon hatten 5.000 zudem die Rechnungen gekürzt. Gegen mehrere Hundert dieser Kunden führt E.on Hanse Zahlungsprozesse, die in erster Instanz durchgängig von den Kunden gewonnen wurden, aber von E.on Hanse in die Berufung geführt wurden. Auch in der vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht anhängigen, von der Verbraucherzentrale seit sieben Jahren unterstützten Sammelklage gegen E.on Hanse gibt es noch kein Urteil. „Wir erwarten jetzt eine millionenschwere Niederlagenserie für E.on Hanse“, sagt
Hörmann.
In diesen Wochen verschickt E.on Hanse an Kunden, die ihre Rechnungen in den vergangenen Jahren gekürzt haben, Schreiben, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Rechtslage falsch darstellen, um die Kunden zu verunsichern und zur Zahlung unberechtigter Forderungen zu bewegen. Die Verbraucherzentrale fordert die betroffenen Kunden auf, sich nicht einschüchtern zu lassen und wenn nötig Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt zu holen.
Das Urteil des BGH und ein Beispiel für einen Einschüchterungsbrief von E.on Hanse ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale www.vzhh.de veröffentlicht.