Der Hamburger Senat hat heute den Entwurf eines Verfassungsschutzänderungsgesetzes beschlossen. Dadurch wäre der Hamburgische Verfassungsschutz auch nach dem 31. Dezember 2007 mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet. Der rechtspolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion Dr. Till Steffen sieht seine Befürchtungen bestätigt, dass die Terrorismusbekämpfung als Vorwand für weitere schranklose Überwachungsbefugnisse dienen soll. „Hier wird ein Vorwand genutzt, um die Grundrechte auszuhöhlen“, so Steffen.
Bislang sollten die im Zuge des 11. Septembers 2002 beschlossenen besonderen Befugnisse des Verfassungsschutzes auf fünf Jahre beschränkt bleiben. Das will der Senat ändern. Auch sollen die Auskunftsbefugnisse im Bereich der Bank-, Post- und Telekommunikationsnutzung ausgeweitet werden. „Mit diesen Forderungen stellt sich der Hamburgische Senat in eine Reihe mit den viel gescholtenen Vorstellungen zur Terrorismusbekämpfung eines Herrn Schäuble“, meint Steffen.
Durch die beschlossenen Neuerungen des Verfassungsschutzänderungsgesetzes werden die Rechte der Verfassungsschutzorgane deutlich gestärkt und ausgeweitet, indem die Möglichkeit der Bank-, Post- und Telekommunikationsauskünfte auch auf den Personenkreis der Rechts- und Linksextremisten ausgeweitet werden soll. Dies stelle eine erhebliche Einschränkung der Grundrechte dar, meint Till Steffen, denn „die Einschränkung von Grundrechten ist vom Gesetzgeber nur für besondere Ausnahmesituationen gedacht, eine schrankenlose Ausweitung ist nicht vorgesehen“.