Die GAL-Bürgerschaftsfraktion hat heute eindringlich vor den Folgen der seit Anfang des Jahres rechtlich möglichen Vorratsdatenspeicherung gewarnt. „Vorratsdatenspeicherung ist ein Angriff auf das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation“, sagte der rechtpolitische Sprecher Dr. Till Steffen. „Gespeichert wird, ohne dass ein konkreter Anlass oder Tatverdacht vorliegt. Dies verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.“
Hamburg ist als Standort von Medien, Internetwirtschaft und Rechtsdienstleistungen im besonderen Maße betroffen: Durch die neuen Kompetenzen sollen gerade diejenigen Bereiche präventiv ausgeforscht werden, bei denen eine verlässliche Vertrauensbeziehung Grundlage der Tätigkeiten sind. Wer wird sich einem Journalisten oder einem Anwalt anvertrauen, wenn er sich nicht sicher sein kann, dass das Gespräch geheim bleibt?
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für das Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Jeder hinterlässt Datenspuren – beim Telefonieren, Simsen, Mailen oder Surfen im Internet. Ab 2008 sind Telefonanbieter, E-Mail- und Internetprovider verpflichtet, alle Daten ihrer Kundschaft sechs Monate lang zu speichern. Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich.
Ein Teil dieser Daten werden heute schon zu Abrechnungszwecken erhoben und drei Monate lang gespeichert. Doch das von CDU/CSU und SPD am 9. November 2007 beschlossene Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung will mehr. Wer per Flatrate im Internet surft, dessen Verbindungsnachweise durften bislang nicht gespeichert werden. Künftig müssen sie es. Auch die bislang nicht gespeicherte Kennung von Handys soll nun von den Providern erfasst werden. Außerdem sollen auch Anonymisierungsdienste zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden. Die Vorratsdatenspeicherung geht auf eine europäische Richtlinie (2006/24/ELEKTRONISCHEN GERICHTSVERFAHREN vom 15. März 2006) zurück. In allen EU-Staaten sollen demnach alle Verkehrsdaten 6 – 24 Monate lang für Zwecke der Strafverfolgung gespeichert werden. Die Regierung Merkel übernimmt jedoch nicht nur die problematischen Regelungen der EU-Richtlinie; auch Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendiensten und ausländischen Staaten soll Zugriff auf die Daten gewährt werden.
Bei der automatischen, unbegründeten Erfassung riesiger Mengen von Daten durch die Vorratsdatenspeicherung besteht ein enormes Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Für den Datenschutz bedeutet dies einen bedenklichen Paradigmenwechsel: Musste früher gelöscht werden, besteht jetzt die Pflicht zu speichern. Zudem beeinträchtigt die Vorratsdatenspeicherung berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
Der Bund hat zwar die Kompetenz im Bereich der Strafverfolgung und für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Länder schaffen sich aber eigene Gesetze, die z.B. die Kompetenzen des Hamburgischen Verfassungsschutzes oder den Umgang mit Daten durch die Polizei im Bereich der Gefahrenabwehr regeln. So ist zum Beispiel in den Hamburger Polizeigesetzen geregelt, dass die Polizei massenhaft und ohne Verdacht per Videokamera Kfz-Kennzeichen überprüfen darf. Die Gefahr, dabei unter falschen Verdacht zu geraten, ist groß, denn die Fehlerraten liegen bundesweit bei etwa 10 Prozent. Von Innensenator Nagel ist bereits angekündigt worden, dass er auch den Hamburger Sicherheitsbehörden die Befugnis zur Online-Durchsuchung geben will.