Während die GAL Ex-Verfassungsrichter Mahrenholz mit einem Gutachten zur von der CDU geplanten Wahlrechtsänderung veauftragt hat und erwägt, Klage gegen die Gesetzesänderung einzureichen, hat die CDU Mahrenholz vorgeworfen, seinerzeit nicht zur Anhörung im Verfassungsausschuss erschienen zu sein. Unverschämt, meint die GAL.
Die Angriffe der CDU-Bürgerschaftsfraktion auf Prof. Dr. Mahrenholz kommentiert Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Bei der CDU liegen die Nerven blank. Kein Wunder, wenn man eines der größten Bubenstücke der Hamburger Verfassungsgeschichte vorbereitet.“
Die Vorwürfe sind offensichtlich unbegründet. Dass Herr Prof. Dr. Mahrenholz nicht zur Expertenanhörung kommen konnte, lag an der manipulativ kurzen Einladungsfrist seitens der CDU während der Fußballweltmeisterschaft.
Die Mehrheitsklausel (Berlusconi-Klausel) ist weiter Bestandteil des Gesetzentwurfs und wird von Prof. Dr. Mahrenholz als nicht vereinbar mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes bewertet.
Ob die Bürgerschaft dieses von den Hamburgerinnen und Hamburgern beschlossene Gesetz wirklich ändern darf, ohne dass es vorher zur Anwendung kam, liegt nicht allein in der Beurteilung der CDU-Bürgerschaftsfraktion. „Das ist offenbar schwer zu verstehen für die mit absoluter Mehrheit regierende CDU“, sagt Müller.
Das Verfassungsgericht hat in Sachen LBK über eine Willensbekundung des Volkes geurteilt, nicht über ein neues Gesetz, das nahe an der Verfassung steht. „So viel juristischer Sachverstand sollte auch in der CDU noch vorhanden sein“, so Müller. „Nachdem die CDU sich nach der Sommerpause Zeit gelassen hat, den Gesetzentwurf in der Bürgerschaft abstimmen zu lassen, darf sie sich nicht beschweren, wenn die Opposition diese Zeit nutzt, das Vorhaben verfassungsrechtlich auf Herz und Nieren prüfen zu lassen. Das ist unsere Pflicht als Opposition.“