GAL macht eigenen Vorschlag zum Wahlrecht

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion wird zur morgigen Expertenanhörung der Bürgerschaft für ein neues Wahlrecht einen eigenen Gesetzesvorschlag /hier zum Download als PDF) einbringen. Ziel des GAL-Vorschlags ist eine möglichst einfache und klare Regelung, die den Wählerinnen und Wählern gleichzeitig einen merkbaren Einfluss darauf gibt, welche Personen in die Bürgerschaft gewählt werden.

Die erneute Änderung des Wahlrechtes ist nach einen Urteil des Verfassungsgerichtes notwendig geworden. Das Hamburger Verfassungsgericht hatte Ende April die CDU-Wahlrechtsregelung in den neu geschaffenen 17 Wahlkreisen für verfassungswidrig erklärt.

Es fehle die Klarheit für die Wählerinnen und Wähler, wie die fünf Stimmen, die sie vergeben können, wirken. Gleichzeitig hatte das Gericht bemängelt, dass im ursprünglichen Volkswahlrecht die Parteistimme auf dem Wahlkreisstimmzettel als Enthaltung für die Personenwahl gilt. Das Gericht hat die Bürgerschaft aufgefordert, möglichst schnell einen neuen verfassungskonformen Wahlmodus zu verabschieden.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat inzwischen einen neuen Gesetzesvorschlag eingebracht, der sich am niedersächsischen Kommunalwahlrecht orientiert und einen komplizierten Verrechnungsmodus der Parteistimmen auf die Personen in den Wahlkreislisten vorsieht.

Nach Auswertung des Verfassungsgerichtsurteils sowie Prüfung anderer Wahlrechte ist die GAL-Fraktion zu dem Schluss gelangt, dass Klarheit und Einfluss für die Wählerinnen und Wähler nur zu gewährleisten ist, wenn die Parteistimme in den Wahlkreisen wegfällt und ausschließlich die Wahlkreiskandidaten der Parteien zu wählen sind. Das hat den Vorteil, dass jede Personenstimme unmittelbar gewertet wird und das Wahlvolk keine komplizierten Stimmverteilungsmodelle bei der Stimmabgabe berücksichtigen muss.

Auch insgesamt, wird das Wahlrecht in Hamburg durch den GAL-Vorschlag einfacher. Auf der Landesliste können die Hamburgerinnen und Hamburger mit einer Stimme ihre Partei wählen, und in den Wahlkreisen mit fünf Stimmen ihre Wahlkreisabgeordneten.

Dazu Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „ Nach den CDU-Verstümmlungen am Volkswahlrecht muss endlich Schluss sein mit der Irreführung der Wähler. Hamburg braucht jetzt ein klares Wahlrecht, mit dem das Wahlvolk auch tatsächlich etwas bewirken kann.“

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