GAL-Fraktion begrüßt neuen Volksentscheids-Anlauf

Die heute neu gestartete Volksinitiative für faire und verbindliche Volksentscheide kommentiert der verfassungspolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion Farid Müller: „Über einen neuen Volksentscheid muss an einem Wahltag entschieden werden. Zum Glück kann der CDU-Senat den Termin der Bundestagswahlen nicht selbst verschieben, so dass eine Manipulation wie bei dem Termin der Bürgerschaftswahlen ausgeschlossen ist. Das Ziel, Volksentscheide verbindlicher zu machen, muss endlich in der Verfassung verankert werden.“

Die Volksinitiative startet mit einem neuen Vorschlag im Bereich der Zustimmungshürden. Da Verfassungsänderungen zukünftig nur noch an Wahltagen zur Bürgerschaft und zum Bundestag stattfinden sollen, wird die Zustimmungshürde von 50% der Wahlberechtigten überflüssig. Eine Zweidrittelmehrheit aller Abstimmenden ist dennoch weiterhin für eine Verfassungsänderung erforderlich. Die Beteiligung an Volksentscheiden und Wahlen differiert bei Gleichzeitigkeit nur um wenige Prozent. Die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Abgeordneten wählen, sollen auch die Verfassung ändern dürfen.

Müller weiter: „Das Kalkül der CDU, das Thema verbindliche Volksentscheide aus dem Bürgerschaftswahlkampf raus zu halten, geht nicht auf. Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Partei ihre Entscheidungen zukünftig respektieren und welche nicht. Der Erste Bürgermeister hat jedenfalls in der aktuellen Umfrage sehr zu Recht an Ansehen in Punkto Bürgerbeteiligung eingebüßt.“

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