Die gestrige Anhörung im Rechtsausschuss hat nach Ansicht der GAL ergeben, dass die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle in Hamburg sinnvoll wäre. „Uns wurde durch eine große Zahl von Praktikerinnen und Praktikern sehr anschaulich dargestellt, dass eine solche Stelle einen erheblichen Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen leisten würde“, sagt der rechtspolitische Sprecher der GAL-Fraktion Dr. Till Steffen.
Der Ausschuss hatte anlässlich eines SPD-Antrags zu einer öffentlichen Anhörung geladen. Der Antrag war gegen den Willen der CDU von SPD und GAL in den Ausschuss überwiesen worden, da die CDU-Abgeordneten in großer Zahl an der Debatte nicht teilnahmen und zur Abstimmung noch nicht wieder im Plenarsaal waren.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung oder Weltanschauung. Um nicht nur theoretisch Ansprüche zu begründen wurde durch das AGG eine Antidiskriminierungsstelle auf Bundesebene geschaffen.
Bei der Anhörung wurde von verschiedensten Verbänden nun unterstrichen, dass dazu auch eine Beratung und Unterstützung vor Ort treten müsse. Dort könnten Betroffene Hilfe erhalten, wenn sie sich gegen Diskriminierung wehren wollten. Ein abstrakter Anspruch gegen mächtige Institutionen in Staat und Wirtschaft könne ohne fachkundige Unterstützung kaum durchgesetzt werden.
Als weit übertrieben stellten sich während der Anhörung auch die Prognosen über angebliche Klagewellen auf Basis des AGG heraus. Ein fachkundiger Vertreter eines Wirtschaftsverbandes betonte, dass das AGG breite Anwendung in der betrieblichen Praxis finde, es aber nur selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen komme.
Steffen: „Niemand sollte sich mit Diskriminierung abfinden. Auf die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle sollte in Hamburg deswegen nicht verzichtet werden.“