Mit scharfer Kritik hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion auf die Erklärungen der CDU zum laufenden Volksentscheid reagiert. „In der CDU und bei ihren bekannten Wahlhelfern macht sich die Angst vor dem Volk breit. Anders ist nicht zu erklären, dass sie mit Panikmache, Halbwahrheiten und Demagogie argumentieren – etwa beim Thema Budgetrecht des Parlaments“, sagte SPD-Innenexperte Andreas Dressel am Freitag.
Die CDU-Kampagne zeige, dass die Regierenden erst jetzt erkennen, was sie angerichtet haben. „Und so zeigt sich eine bemerkenswerte Distanz zwischen der CDU und ihren Unterstützern aus den oberen Etagen der Gesellschaft einerseits und den Menschen in den Stadtvierteln andererseits“, sagte Dressel.
Bemerkenswert sei, dass es im Senat plötzlich Interesse an einer Stärkung der Verbindlichkeit von Volksentscheiden gebe, sagte Dressel. Im Frühjahr hatten Initiatoren und Opposition der CDU-Mehrheit mehrmals Verhandlungen über den Inhalt des Volksentscheids angeboten. Ziel: „ohne zeitlichen Druck Kompromissmöglichkeiten auszuloten“, wie es in der entsprechenden Bürgerschaftsdrucksache heißt (Drs. 18/6216). Dies hat die CDU mit ihrer Mehrheit am 6. Juni 2007 abgelehnt. Dressel: „Insofern ist die angebliche Gesprächsbereitschaft an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten. Die Verantwortlichen haben bereits bewiesen, dass ihnen an einem Konsens nichts liegt.“
Die „plötzlich ins Spiel gebrachte angebliche Verfassungswidrigkeit des Volksentscheids“ sei „an den Haaren herbeigezogen“, so Dressel, der selbst über Direkte Demokratie in Hamburg promoviert hat. „Der Verfassungsgesetzentwurf ist ausgiebig verfassungsrechtlich durchgeprüft worden. Er verstößt weder gegen die Hamburger Verfassung noch gegen das Grundgesetz.“
Im Übrigen sei auch dieses Argument der CDU durchsichtig. „CDU-Senat und CDU-Fraktion hätten längst die Möglichkeit gehabt, das Verfahren zu stoppen und beim Hamburgischen Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs überprüfen zu lassen. Sie haben sich nicht getraut – weil der Volksentscheid sonst möglicherweise doch am Wahltag stattgefunden hätte.“ Dressel bezeichnete die jetzt formulierten Bedenken als „konstruiert“. Es sei auch verdächtig, dass sie erst jetzt öffentlich gemacht werden – „wo die Diskussion über den Volksentscheid bereits seit Monaten läuft.“
Einzelne Einwände seien schlicht falsch. Das betreffe insbesondere den Vorhalt, das Budgetrecht des Parlaments werde verletzt. Nach dem Gesetzentwurf sind Entscheidungen über Haushaltspläne ausdrücklich von der Volksgesetzgebung ausgenommen. Dressel: „Direkte Eingriffe in den Haushaltsplan sind weiter ausgeschlossen; aber finanzwirksame Vorlagen sollen und müssen möglich sein. Ansonsten könnte man Volksentscheide gleich abschaffen – wenn jede finanzrelevante Entscheidung gesperrt wird.“